Moderne Eigentümerversammlungen mit easimo – digital, zeitsparend und umweltfreundlich

Veröffentlicht am 11. Juni 2024 von Nathalia Brüseke

Moderne Eigentümerversammlungen mit easimo – digital, zeitsparend und umweltfreundlich

In der Vergangenheit mussten Eigentümerversammlungen (ETVs) physisch vor Ort stattfinden, was logistische Herausforderungen und hohe Kosten mit sich brachte. Aufgrund der Pandemie wurden 2020 viele Versammlungen verschoben, was den Weg für hybride ETVs ebnete, bei denen Eigentümer online teilnehmen konnten. Dies bietet Flexibilität, bringt jedoch zusätzliche technische Anforderungen mit sich.

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Was muss bei Beschlussanträgen in der Eigentümerversammlung beachtet werden?

Was muss bei Beschlussanträgen in der Eigentümerversammlung beachtet werden?

Veröffentlicht am 15. Februar 2022

Um die Tagesordnung (TOP) für die Eigentümerversammlung zu erstellen, erhalten die Verwalter die Beschlussanträge von den Eigentümern. Was muss hier genau beachtet werden?

Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft können während des Jahres Anträge stellen, was in der Immobilie geändert werden soll. Der Verwalter prüft die Anträge und erstellt daraus die Tagesordnung, die bei der Eigentümerversammlung verwendet wird. Die Eigentümer müssen den Antrag sachlich begründet, schriftlich und rechtzeitig stellen.

Rechtzeitig heißt, dass die Einhaltung der mindestens 14-tägigen Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung gewährleistet bleibt. Der Hausverwalter muss spätestens zwei Wochen vorher zur Versammlung einladen und dann steht die Tagesordnung fest. Wird ein Antrag zu spät eingereicht, kann dieser nicht für die Eigentümerversammlung berücksichtigt werden. Zu spät eingereichte Anträge werden bei der nächsten Versammlung im Folgejahr berücksichtigt. Der Eigentümer hat das ganze Jahr Zeit, dem Verwalter seinen Antrag zu senden, damit dieser bereits für das Folgejahr vorgemerkt wird.

Damit ein Antrag sachlich begründet ist, muss dieser vernünftig und im Interesse aller Eigentümer sein. Erfüllt der Antrag diese Anforderung nicht, kann der Verwalter den Antrag ablehnen und so wird dieser nicht in der Tagesordnung aufgenommen. Weiter setzt ein Beschlussantrag voraus, dass über diesen mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann.

Der Beschlussantrag wird inhaltlich vom Verwalter nachträglich neu formuliert, damit dieser klar und verständlich ist. Durch die eindeutigen Formulierungen werden im Vorfeld Anfechtungen oder Unklarheiten vermieden. Für den Eigentümer ist es wichtig, schon in seinem Beschlussantrag darauf zu achten, dass dieser konkret genug definiert ist. Soll zum Beispiel die Fassade neu gestrichen werden, kann der Eigentümer im Antrag bereits die Punkte wie Farbton, Gerüststellung oder Ausbesserung von Schäden inkludieren.

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Was ist die Beschlusssammlung?

Was ist die Beschlusssammlung?

Veröffentlicht am 17. Dezember 2021

Der Hausverwalter ist verpflichtet die Beschlusssammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu führen. Die Pflicht zur Führung kann nicht auf Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.

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Wie läuft eine Eigentümerversammlung ab?

Wie läuft eine Eigentümerversammlung ab?

Veröffentlicht am 15. September 2021

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat der Hausverwalter die Pflicht jährlich mindestens eine Eigentümerversammlung einzuberufen, bei der die Eigentümer die Möglichkeit haben ihre Wünsche zu Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu beschließen.
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Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Veröffentlicht am 23. August 2021

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterschieden, wobei es wichtig ist dies genau unterscheiden zu können. Es wird zusätzlich noch zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum differenziert.

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Die digitale Eigentümerversammlung

Die digitale Eigentümerversammlung

easimo-hausverwaltung

Veröffentlicht am 12. Juli 2021

Eine jährliche Eigentümerversammlung ist Pflicht bei jeder WEG-Verwaltung und bis letztes Jahr war die physische Anwesenheit Pflicht. Doch durch die Corona-Kontaktbeschränkungen ist es nicht immer möglich geeignete Versammlungsorte zu finden. Weiter sind Eigentümer quer durch Deutschland unterwegs, haben einen vollen Terminkalender oder befinden sich im Urlaub. Im schlimmsten Fall stehen Hausverwalter vor leeren Versammlungsräumen.

Seit dem 01.12.2020 trat das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft durch welches es nun möglich ist online an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen. Damit wird nicht nur Zeit und Geld gespart, sondern macht den ganzen Prozess flexibler. Was heißt das im Detail für Sie?

Gesetzliche Anforderungen

Laut § 23 Abs. 1 WEG heißt es: „Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.“.

Bevor die Online-Teilnahme durchgeführt werden kann, muss in einer Eigentümerversammlung ein Beschluss gefasst werden, dass die Eigentümer an einer Versammlung online teilnehmen dürfen. Erst mit der Folgeversammlung ist die Online-Teilnahme möglich. Die Hausverwaltung muss allerdings weiterhin die Möglichkeit bieten, dass die Eigentümer persönlich vor Ort teilnehmen können. Die Wohnungseigentümer können also persönlich als auch online teilnehmen. Die digitale Versammlung darf demnach nicht zum Zwang werden und ersetzt nicht die Präsenzversammlung vor Ort.

Eine Empfehlung ist es, die Versammlung immer hybrid (vor Ort und digital) stattfinden zu lassen, damit den Wohnungseigentümer beide Optionen geboten werden. Als Hausverwaltung fragen Sie die Eigentümer im Vorfeld, wie sie teilnehmen wollen. Die Vorbereitung der Technik ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel alle Eigentümer vor Ort teilnehmen. Im anderen Fall ist kein Versammlungsort nötig, wenn alle Eigentümer digital teilnehmen.

Die Hausverwaltung hat zu Beginn der Versammlung zu prüfen, dass die Versammlung nicht-öffentlich ist und alle teilnehmenden Personen berechtigt sind. Bei einer digitalen oder hybriden Versammlung gestaltet sich dieser Prozess schwieriger. Der Hausverwalter muss prüfen, dass die Eigentümer, die per Video zugeschaltet sind, alleine im Raum sitzen und es keine Beeinflussung durch andere Personen gibt. Weiter darf ein Eigentümer sich nicht aus einem öffentlichen Ort wie ein Café dazu schalten. Hier besteht die Gefahr, dass im Café nicht berechtigte Personen die Versammlung mitbekommen und der Hausverwalter muss die Person aus der Versammlung rauswerfen. Im Vorfeld sollte mit der Wohnungsgemeinschaft geklärt werden, dass solche Verhaltensweisen nicht geduldet werden.

Technische Möglichkeiten

Eigentümer nehmen über ihren PC oder Smartphone teil, indem sie einer Videokonferenz beitreten. Dort haben sie die Möglichkeit, sich an der Diskussion zu beteiligen, Fragen einzubringen und ihre Stimme abzugeben. Die Beschlussanträge werden auf dem Bildschirm mit den Eigentümern geteilt, zu denen dann jeder seine Stimme abgibt.

Es gibt folgende Möglichkeit die Versammlung durchzuführen:

  • Digitale Eigentümerversammlung, das heißt alle Eigentümer nehmen online per Videokonferenz teil.
  • Hybride Eigentümerversammlung, das heißt einige Eigentümer können online per Videokonferenz teilnehmen, während die anderen Eigentümer physisch vor Ort sind.

Für die Videokonferenz können diverse Anbieter wie Microsoft Teams, Google Hangouts, Webex oder Zoom genutzt werden. Unser Produkt easimo sendet an die Eigentümer mit der Einladung einen Microsoft Teams Link, mit dem sie bequem an der Versammlung teilnehmen.

Neben der Software sollte die Hardware nicht außer Acht gelassen werden. Als Hausverwaltung sollten Sie für eine hybride Versammlung folgende Sachen nicht vergessen:

  • Notebook oder Tablet zum Präsentieren
  • Beamer
  • Ladekabel
  • Kamera – am besten zentral platzieren, damit alle Teilnehmer hören und sehen können
  • stabile Internetverbindung beim Versammlungsort (nicht immer gegeben oder der WLAN-Empfang ist schlecht). Notfalls den WLAN-Hotspot über das Smartphone nutzen.

Eigentümer*innen möchten nicht gefilmt werden

Im Streitfall können Eigentümer auf Versammlungen der Videoübertragung nicht widersprechen, weil die Versammlungen immer nicht-öffentlich sind und es ein begründetes Interesse zur Übertragung gibt. Um natürlich für keine schlechte Stimmung bei den Eigentümern zu sorgen, kann die Kamera bei der virtuellen Teilnahme von Eigentümern, die es wünschen, ausgeschaltet bleiben. Die Eigentümer sitzen außerhalb des Kamerabereichs, wenn sie nicht über die Kamera gezeigt werden wollen. Allerdings besteht hier auch kein Problem und Eigentümer müssen sich nämlich nicht sorgen. Die Videoübertragung ist nur live und es wird keine Aufzeichnung der Versammlung gemacht. In der Regel sollten die Teilnehmer darüber vor der Versammlung informiert werden, dass Bild- und Tonmitschnitte nicht gestattet sind.

Digitale Teilnahme von externen Gäste

Externe Gäste wie Gutachter, Anwälte oder Handwerker können über eine WEG Software genau wie die Eigentümer digital an der Versammlung teilnehmen. Der externe Gast erhält in dem Fall eine E-Mail mit dem Zugang zur Versammlung. Bei einer hybriden Versammlung besteht die Möglichkeit, dass ein Teil der Gäste vor Ort teilnimmt, während die anderen Gäste digital über den Zugang teilnehmen.

Kosten

Die zusätzliche Kosten für eine Software für die digitale oder hybride Versammlung können auf die Eigentümer umgelegt werden. Dabei müssen diese konkret für die Versammlung entstanden sein. Als WEG-Verwalter können Sie dafür eine niedrige Pauschale auf einer Eigentümerversammlung beschließen lassen, um die Kosten an die Eigentümer weiterreichen zu können. Ohne den Beschluss können Sie die Kosten nicht einfach umlegen. Die Kosten für die Hardware wie Beamer oder Videokamera hat der Hausverwalter selbst zu tragen.

Vorteile

Vorteile einer digitalen Eigentümerversammlung sind zum Beispiel:

  • kleinere Versammlungsräume statt große Räume sind günstiger und leichter zu organisieren, womit auch der Aufwand für die Hygienemaßnahmen als auch Verpflegung sinkt.
  • mehr Teilnehmer können sich online zuschalten, die sonst wegen der Entfernung oder einem vollen Terminkalender nicht dabei sein konnten.
  • die Terminfindung ist einfacher, weil sie nicht vom Versammlungsort abhängt, wenn viele oder alle Eigentümer digital teilnehmen.
  • Einsparung von Reisekosten, da die Anfahrtswege entfallen.
  • Kurzfristige Versammlungen für wichtige Entscheidungen können schneller abgehalten werden.
  • WEG Hausverwaltungen, die diesen Schritt gehen und anbieten, sind anderen einen Schritt voraus und haben einen Wettbewerbsvorteil.

Fazit

Durch das neue WEG-Gesetz sind die Grundvoraussetzungen geschaffen Eigentümerversammlungen digital abzuhalten. In Zukunft wird es immer mehr Hybridversammlungen geben, die Hausverwaltungen vor neuen Herausforderungen stellen wird. Noch sind nicht alle Eigentümer einer Online-Teilnahme aufgeschlossen, aber mit der Zeit wird die Nachfrage steigen und sich die Demografie wandeln.

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