Fernablesbare Zähler

Die Übergangsfrist für das Einrichten von fernablesbaren Zählern endet im Jahr 2026.

In diesem Artikel schauen wir uns an, was es damit auf sich hat.

Was sind fernablesbare Zähler?

Fernablesbare Zähler sind die moderne Variante der klassischen Energiemessgeräte.

Bei Letzteren werden die Werte manuell abgelesen und an den Vermieter, den Verwalter oder einen Dienstleister übermittelt – zum Beispiel indem ein Ablesedienst vor Ort die Daten aufnimmt.

Fernablesbare Zähler hingegen übermitteln die Werte direkt per Funk oder über ein Netzwerk an den Empfänger. Zudem bieten sie weitere Optionen, um den Energieverbrauch besser zu überwachen und auszuwerten. Dabei sind die Geräte interoperabel- das heißt, dass unabhängig vom gewählten Gerät und ursprünglichen Installateur jeder Ablesedienst auf die Daten zugreifen kann und ein Wechsel zu einem anderen Dienstleister daher problemlos möglich ist.

Die Geräte übermitteln nicht nur Messdaten aus der Ferne – auch die Wartung und die Anpassung der Software kann aus der Ferne einfach durch Updates durchgeführt werden. So bleiben die Geräte auch langfristig auf dem aktuellen Stand der Technik.

Die Übertragung der Daten erfolgt stets nur verschlüsselt. Personenbezogene Verbrauchsdaten werden nur mit Einverständnis des Mieters verarbeitet. Der Datenschutz wird also auch mit dieser aktuellen Technik gewahrt.

Aufgrund der Vielzahl an Möglichkeiten werden die Geräte auch als Smart-Meter bezeichnet.

Was sind die Vorteile der fernablesbaren Zähler?

Durch die fernablesbaren Zähler wird die Übermittlung von Verbrauchsdaten vollständig automatisiert.

Es ist nicht mehr nötig, Termine mit Ablesediensten zu vereinbaren, wodurch Zeit gespart und Ressourcen geschont werden.
Auch werden Fehler beim Ablesen oder Aufnehmen der Daten unterbunden.

Außerdem verfügen fernablesbare Zähler nicht selten über weiterreichende Funktionen. So können die Verbrauchsdaten für einen bestimmten Zeitraum abgerufen und für Verbraucher übersichtlich dargestellt werden, etwa in extra dafür ausgelegten Informationsportalen.

Durch den regelmäßigen Zugriff auf die eigenen Verbrauchsinformationen können Verbraucher besser nachvollziehen, wo Kosten entstehen und ihr eigenes Verhalten so anpassen, dass weniger Energiekosten entstehen.

Kosten für den Energieverbrauch können somit gesenkt und werden und die Umwelt wird geschont.

Wann müssen fernablesbare Zähler installiert werden?

Im Rahmen der Novelle der Heizkosten 2021 wurde über die Verpflichtung zur Installation und Nutzung von fernablesbaren Messgeräten entschieden.

Entsprechend müssen Neuanlagen bereits seit Dezember 2021 mit fernablesbaren Zählern ausgestattet werden.

Für Altbestand gibt es eine Übergangsfrist, um Vermietern und Verwaltern die Möglichkeit zu geben, die technische Anpassung vorzunehmen.

Diese Frist endet zum 31. Dezember 2026. Bis zu diesem Datum müssen Messgeräte also ausgetauscht werden. Alternativ gibt es bei neueren Geräten mit Funk-Schnittstelle auch die Möglichkeit, diese so nachzurüsten, dass eine Möglichkeit der Fernablesung besteht.

Was passiert, wenn kein fernablesbarer Zähler verbaut wird?

Wenn auch nach Ablauf der Frist Ende Dezember 2026 keine fernablesbaren Zähler installiert wurden, dann handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen die Verordnung, welcher mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann.

Es bleibt allerdings nicht beim Bußgeld:
Eine Abrechnung, welche nach 2026 ohne fernablesbare Zähler erstellt wurde, ist nicht rechtskonform und kann vom Mieter angefochten werden.

Mieter können ihre Heiz- und Warmwasserkosten um 3% kürzen, wenn zum Ende der Frist keine fernablesbaren Zähler installiert wurden. Eine Kürzung um weitere 3% kann geltend gemacht werden, wenn dem Mieter keine unterjährige Verbrauchsinformation bereitgestellt wird.

Fazit

  • Durch die Nutzung von fernablesbaren Zählern entfällt das manuelle Ablesen von Zählerständen.
  • Auch unterjährige Verbrauchsinformationen müssen mit Hilfe der Zähler und weiterer Software an Mieter übermittelt werden können.
  • In Neubauten müssen diese Zähler seit Dezember 2021 verbaut sein.
  • Für Altbestände gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026.
  • Durch fernablesbare Zähler werden Ressourcen geschont, Kosten gespart und Fehler beim Ablesen vermieden. Die Berechnung der Energiekosten ist für die Mieter transparenter.

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