Gemeinsamen Mietvertrag kündigen mit einem oder mehreren Mietern

Veröffentlicht am 14. Februar 2023

Häufig kommt es vor, dass der Mietvertrag gemeinsam unterschrieben wurde, zum Beispiel bei einer WG, in der Partnerschaft oder unter Eheleuten. Doch was passiert mit dem Mietvertrag, wenn nur ein Mieter aus dem Vertrag will und die anderen Mieter den Mietvertrag fortsetzen möchten?

Mietverhältnis beenden

Es spielt keine Rolle, in welchem Verhältnis die Mieter (Partner, Eheleute, WG) stehen. Wenn der Mietvertrag gemeinsam mit mehreren Mietern abgeschlossen wurde, können nur alle Mieter gemeinsam das Mietverhältnis kündigen. Eine Fortführung alleine ist nicht möglich. Der Vermieter kann andersherum auch nur allen Mieter gemeinsam kündigen und nicht einem einzelnen Mieter aus dem Vertrag kündigen.

Der Vermieter verliert durch den Mitmieter einen zuverlässigen Schuldner, der die Miete mit gezahlt hat. Würde der Vermieter nur den Mitmieter aus dem Vertrag entlassen, entsteht ein Risiko, dass der oder die übrigen Mieter die Miete nicht alleine zahlen können.

Vertragliche Vereinbarung

Die Lösung ist im Endeffekt die Zustimmung des Vermieters mit einem Mietaufhebungsvertrag. Wenn der Vermieter es akzeptiert, einen Mitmieter aus dem Vertrag zu lassen, dann wird das aktuelle Mietverhältnis geändert und mit den übrigen Mietern fortgesetzt. Der Mietaufhebungsvertrag muss von allen Mietern und dem Vermieter unterzeichnet werden.

Zu beachten ist die hinterlegte Kaution. Zu Beginn des Mietverhältnisses haben alle Mieter die Kaution gezahlt. Wenn ein Mieter aus dem Vertrag ausscheidet, muss geklärt werden, was mit seinem Anteil an der Kaution geschieht. Allerdings kann die Kaution nicht vom Vermieter erstattet werden, weil noch ein Mietverhältnis mit dem übrigen Mieter besteht.

Daher müssen sich die Mieter untereinander einig werden. Es kann eine Vereinbarung getroffen werden, dass der ausscheidende Mieter auf die Kaution vom Vermieter verzichtet und der übrige Mieter ihm einen Teil auszahlt, da unklar ist, wann das Mietverhältnis beendet wird und wie viel Kaution zurückerstattet wird wegen eventueller Schäden.

Es kann aber auch eine Vereinbarung getroffen werden, dass der ausscheidende Mieter seinen Teil von der Kaution erstattet bekommt, wenn der übrige Mieter auszieht. Zum Beispiel gibt es zwei Mieter und beide haben 50 % der Kaution gezahlt. Die Vereinbarung könnte vorsehen, dass der übrige Mieter auf 50 % der Kaution verzichtet und diese stattdessen dem ausscheidenden Mieter gezahlt werden.

Bei Fragen oder Unklarheiten sollten Sie sich fachlich durch einen Anwalt beraten lassen, damit die Vereinbarung insbesondere für Kaution sauber ist und es später kein böses Überraschen gibt.

Problematik

Ein Problem entsteht erst, wenn eine Person aus dem Mietvertrag möchte, aber der übrige Mitmieter die Kündigung nicht aussprechen will. In dem Fall läuft der gemeinsame Mietvertrag weiter. Der übrige Mieter hat das Recht die Kündigung zu verweigern.

Wenn man hier keine Einigung findet, hilft es nur den übrigen Mieter auf Abgabe der Kündigungserklärung zu verklagen und das Thema wird vor Gericht entschieden.

Vorteile und Nachteile

Für den Vermieter ergeben sich trotz der Problematik Vorteile daraus. Bei mehreren Mietern haften alle gesamtschuldnerisch für die Miete. Das heißt, der Vermieter kann von jedem einzelnen Mieter fordern, für die Miete aufzukommen, gerade wenn es um Mietrückstände geht. Weiter muss der Vermieter einem Mieterwechsel zustimmen, sodass die Mieter nicht einzeln kündigen können.

Daraus resultieren die Nachteile für den Mieter. Werden solche Mietverträge abgeschlossen, entstehen häufig Streitfälle, wenn die Mieter auseinandergehen wollen und sich nicht über die Kündigung einig werden. Auch gibt es Probleme, wenn einer der Mieter nicht für seinen Teil der Miete aufkommt. In dem Fall müssen die anderen den Teil bezahlen und sich persönlich mit dem zahlungsunfähigen Mieter auseinandersetzen.

Alternative Untermieter

Als Alternative gibt es einen Hauptmieter, der das Mietverhältnis mit dem Vermieter geschlossen hat. Die weiteren Mieter (z. B. WG-Mitglieder) werden Untermieter vom Hauptmieter. Dadurch können die Untermieter leichter das Mietverhältnis kündigen und es gibt weniger Streit bei der Fortführung des Mietverhältnisses.

Ein Nachteil ist nur, wenn der Hauptmieter das Mietverhältnis beenden möchte. Dann müssen vorher alle Untermietverhältnisse beendet werden. So eine Konstruktion ist eher für WGs zu empfehlen, bei dem der Hauptmieter später die Wohnung übernehmen möchte.

Alternative mehrere Hauptmieter

Eine weitere Alternative wäre im WG-Fall, dass alle Mieter einen eigenen Mietvertrag abschließen und dann nicht für die Wohnung, sondern für einzelne Zimmer. Dadurch sind alle Mieter der WG noch flexibler und müssen sich nicht mit den anderen Mietern wegen der Kündigung einigen. Auch müssen die Mieter nur für ihre eigene Miete aufkommen, da die Mietverhältnisse der einzelnen Zimmer separat zu sehen sind.

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