Rauchwarnmelder

Veröffentlicht am 08.07.2024 von Nathalia Brüseke

Wozu brauchen wir Rauchwarnmelder?

Rauchwarnmelder haben eine simple, aber durchaus lebenswichtige Funktion: Bei Rauchbildung geben sie ein penetrantes und lautes Warnsignal ab.
Der Mensch fährt im Schlaf seinen Geruchssinn vollständig herunter. Ein sich ausbreitendes Feuer wird im Schlaf über die Nase also nicht wahrgenommen- das Gehör jedoch bleibt auch im tiefen Schlaf funktionsfähig.

Im Falle eines Feuers ist dieses auditive Signal also essenziell, um ein Feuer rechtzeitig zu bemerken. Außerdem können auch andere Menschen im Haus gewarnt werden. Mitunter sind Rauchmelder auch direkt mit der Feuerwehr verbunden und lösen automatisch einen Einsatz aus.

In welchen Gebäuden müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

In den letzten Jahren gab es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Auflagen dazu, welche Gebäude mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen- unterschieden wurde dabei etwa zwischen Neu- und Bestandsbauten.

Seit 2024 jedoch gilt für ganz Deutschland, dass alle Gebäude mit Rauchwarnmeldern versehen werden müssen. Dahingehend herrscht nun also Einigkeit- dennoch gibt es, je nach Bundesland, einige abweichende Regelungen in der Umsetzung der Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern.

Welche Räume müssen ausgestattet werden?

Generell gilt, dass mindestens ein Rauchwarnmelder in folgenden Räumen installiert werden muss:

  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flure
  • Räume, durch welche der Rettungsweg führt

Zusätzlich gilt für Berlin und Brandenburg:

  • Aufenthaltsräume (also z.B. das Wohnzimmer, Speisezimmer oder Home-Office)

Und für Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen gilt zusätzlich:

  • alle Räume, in denen geschlafen wird (z. B. Gästezimmer)

Es ist jedoch niemals verkehrt, mehr Rauchmelder anzubringen, als mindestens vorausgesetzt wird. Prinzipiell können alle Räume, mit Ausnahme von Küche und Bad, ausgestattet werden.

Eigentümer oder Vermieter – wer ist zuständig?

Erst einmal sei gesagt, dass jedes Haus und jede Wohnung mit Rauchwarnmeldern versehen werden muss- unabhängig davon, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird. Die Melder dienen nicht nur der Sicherheit des eigenen Lebens und Besitzes, sondern auch der Absicherung der Nachbarn. Hier ist also die Gemeinschaft füreinander mitverantwortlich. Deswegen gelten Rauchwarnmelder in einer WEG auch nicht als Sondereigentum, sondern als Gemeinschaftseigentum.

Die Installation der Rauchwarnmelder muss vom Eigentümer der Immobilie durchgeführt werden. Wenn es dann um die Wartung geht, welche mindestens alle zwölf Monate stattfinden sollte, kommt es wieder auf das Bundesland an, wer hier in erster Linie die Verantwortung trägt.

Der Eigentümer ist zuständig für die Wartung in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Der Mieter ist zuständig in Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland.

In einigen Bundesländern, in denen der Eigentümer zuständig ist, darf die Verantwortung per Vertrag an den Mieter abgetreten werden.
In allen Bundesländern, in denen der Mieter zuständig ist, darf der Vermieter die Zuständigkeit stattdessen übernehmen.

Doch Achtung: Unabhängig von der jeweiligen Regelung gilt immer, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat, dass die Immobilie verkehrssicher ist. Dies schließt einen funktionierenden Rauchwarnmelder mit ein. Selbst, wenn der Mieter sich in erster Linie um die Wartung kümmert, muss der Vermieter final dafür sorgen, dass die Wartung auch wirklich durchgeführt wird.

Die Wartung kann dabei selbst durchgeführt werden, oder es wird ein spezialisiertes Unternehmen beauftragt.

Zusammenfassung

  • Rauchwarnmelder sind in ganz Deutschland in jedem Gebäude verpflichtend; Details unterschieden sich je nach Bundesland.
  • Der Eigentümer der Immobilie ist für die Installation zuständig.
  • Auch wenn es sein kann, dass der Mieter für die Wartung zuständig ist, so muss der Eigentümer letztlich sicherstellen, dass die Rauchwarnmelder funktionsfähig sind.

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