Was ist das Kostenaufteilungsgesetz?
Veröffentlicht am 27.09.2024 von Nathalia Brüseke
Im Kostenaufteilungsgesetz wird festgelegt, dass die Kosten der Beheizung einer vermieteten Wohneinheit auf die Mieter und Eigentümer aufgeteilt werden. Die Aufteilung erfolgt hier nicht nach dem 50/50-Schema- viel mehr wird die Aufteilung vom verwendeten Brennstoff und auch von der Brennstoffanlage bestimmt.
Somit werden dank des Kostenaufteilungsgesetzes seit dem 1. Januar 2023 erstmalig nicht alle Kosten einer Heizkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt.
Und wozu dient dieses Gesetz?
Zugrunde gelegt wird hier das Brennstoffemissionshandelsgesetz, welches einen Teil des Klima-Pakets ausmacht. Dieses wiederum soll Brennstoffe, welche eine größere Last für die Umwelt darstellen, auch mit höheren Kosten versehen. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, auf regenerative Energie umzusteigen und Wohnungen energieeffizient zu sanieren- zum Beispiel, indem besser gedämmte Fenster eingesetzt werden.
Zunächst mussten die CO2-Abgaben, welche ab 2021 erhoben wurden, alleine von den Mietern getragen werden. Da Mieter aber keinen Einfluss auf die Heizanlage und Dämmung ihrer Wohnungen haben, wurden die Kosten nun aufgeteilt, um sowohl Mieter als auch Vermieter gleichermaßen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verantwortung zu ziehen.
Das Kostenaufteilungsgesetz soll dabei gewährleisten, dass beide Parteien umweltschonend agieren.
Mieter können ihre eigenen Kosten beeinflussen, indem sie weniger oder mit geringeren Temperaturen heizen.
Vermieter hingegen haben zwar keinen Einfluss auf die Heizperiode ihrer Mieter oder die Fläche, welche beheizt wird- aber sie haben einen Einfluss auf die Wartung und Erneuerung der Heizanlage, sowie auf den die Art der Brennstoffanlage und die Qualität der Dämmung.
Je mehr Kohlendioxid von der Anlage ausgestoßen wird, desto höher ist der Kostenanteil der Vermieter. Da nur die Vermieter die Anlage selbst beeinflussen können, soll auf Dauer der Anreiz geschaffen werden, neue Anlagen einzubauen und auf umweltfreundlichere Brennstoffe umzusteigen. Je geringer der CO2-Ausstoß, umso höher ist der Anteil, den Mieter zahlen- denn ab einem gewissen Punkt ist der Ausstoß von CO2 so gering, dass der Vermieter kaum noch Möglichkeiten hat, diesen durch eine Modernisierung der Heizanlage zu reduzieren.
Es lässt sich also festhalten: Je umweltfreundlicher die Heizanlage ist und je besser die Wohnung gedämmt ist, desto geringer ist der Kostenanteil für den Vermieter.
Wie werden die Kosten berechnet?
Auch wenn mehrere Wohneinheiten mit demselben Brennstoff beheizt werden, können die Werte sich unterscheiden. Prinzipiell lässt sich schon sagen, dass bei der Verwendung von Heizöl z.B. mehr CO2 freisetzt wird als bei der Nutzung von Gas. Da aber auch das Alter und der Zustand der jeweiligen Anlage die Werte beeinflusst, wird hier nicht strikt nach Art des Brennstoffes differenziert. Stattdessen wird bei allen Brennstoffen gleichermaßen gemessen, wie viel CO2 im konkreten Fall ausgestoßen wird. Abhängig vom Ergebnis wird die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter vorgenommen.
Bei einem sehr geringen Ausstoß von weniger als 12 Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter pro Jahr muss der Mieter die Kosten allein tragen. Dafür zahlt ein Mieter bei einem Ausstoß ab 52 Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr nur 5% der Kosten.
Zu beachten ist hierbei, dass nur die Kosten des Kohlendioxids aufgeteilt werden- nicht die Kosten der Beheizung an sich.
Der Kohlendioxidausstoß wir jährlich im Rahmen der Heizkostenabrechnung vom Vermieter ermittelt. Anhand der unten stehenden Tabelle werden die CO2-Kosten dann aufgeteilt.
Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr | Anteil des Mieters | Anteil des Vermieters |
< 12 kg CO2/m²/a | 100% | 0% |
12 kg bis < 17 kg CO2/m²/a | 90% | 10% |
17 kg bis < 22 kg CO2/m²/a | 80% | 20% |
22 kg bis < 27 kg CO2/m²/a | 70% | 30% |
27 kg bis < 32 kg CO2/m²/a | 60% | 40% |
32 kg bis < 37 kg CO2/m²/a | 50% | 50% |
37 kg bis < 42 kg CO2/m²/a | 40% | 60% |
42 kg bis < 47 kg CO2/m²/a | 30% | 70% |
47 kg bis < 52 kg CO2/m²/a | 20% | 80% |
≥ 52 kg CO2/m²/a | 5% | 95% |