Die gesetzliche Empfängerüberprüfung greift ab Oktober 2025

Die gesetzliche Empfängerüberprüfung greift ab Oktober 2025

Die Empfängerüberprüfung und die Verteilte Elektronische Unterschrift

Seit dem 9. Oktober 2025 gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Empfängerüberprüfung im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). In diesem Artikel schauen wir uns an, was es damit auf sich hat und wie easimo die neuen Regelungen umsetzt.

Worum geht es?

Bisher haben Banken bei einer Überweisung geprüft, ob die IBAN des Empfängers mit den Daten in einer Überweisung übereinstimmt. Neu hinzugekommen ist nun die Empfängerüberprüfung, welche zusätzlich durchgeführt wird.

Die Bank gleicht dabei die Daten, die sie vom Zahler erhält, mit den eigenen Daten zum Inhaber des Bankkontos abDerjenige, der das Geld überweist, erhält daraufhin die Information, ob die Prüfung erfolgreich war oder nicht. So sollen Fehlüberweisungen verhindert werden, etwa aufgrund von Verwechslungen oder falsch hinterlegten Daten.

Auch wird so Betrugsfällen vorgebeugt, bei welchen bewusst Zahlungsaufforderungen mit falschen Angaben gestellt werden.Die Empfängerprüfung erhöht also die Sicherheit im Zahlungsverkehr deutlich.

Betroffen sind Zahlungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum, also im selben Raum, in welchem die SEPA-Lastschrift genutzt wird.
Mitunter liest man auch von der VoP. Dies steht für Verification of Payee und wird international verwendet, bezeichnet aber dasselbe wie die Empfängerüberprüfung.

Wie wird die Empfängerüberprüfung in easimo abgebildet?

In easimo wird die Empfängerüberprüfung über die VEU durchgeführt.
Dies steht für „Verteilte Elektronische Unterschrift“ und besagt, dass ein einmal bestätigter Auftrag an anderer Stelle erneut geprüft und bestätigt werden muss, bevor der Auftrag an die Bank übermittelt wird.

Diese Art des Vier-Augen-Prinzips wurde auch zuvor bereits im EBICS-Verfahren genutzt: Bei Bedarf kann die Erfordernis einer VEU bei der eigenen Bank hinterlegt werden, um zu gewährleisten, dass Zahlungen stets doppelt geprüft werden, bevor sie ausgeführt werden.

Dieses Verfahren findet im Rahmen der gesetzlichen Empfängerüberprüfung nun eine weitere Verwendung.

Schema zum Ablauf der Empfängerüberprüfung

Weshalb kann die Empfängerprüfung scheitern?

Wie oben beschrieben kann es zu Fehlern beim Erstellen der Überweisung kommen oder es werden bewusst Falschinformationen in Zahlungsaufforderungen hinterlegt.

In vielen Fällen ist die Empfängerüberprüfung aber aus ganz anderen Gründen nicht erfolgreich: So wird eine Überweisung zum Beispiel für eine Firma vorgenommen, welche als Kontoinhaber angegeben wird. Bei der Bank aber ist nicht der Firmenname hinterlegt, sondern der Firmeninhaber. In anderen Fällen scheitert die Empfängerüberprüfung, weil bei einem Gemeinschaftskonto nur ein einzelner Name der Inhaber angegeben wurde oder weil ein zweiter Vorname nicht mit angegeben wurde.

Es kann sich also auch um ganz harmlose Gründe dafür handeln, dass eine Empfängerüberprüfung nicht vollständig erfolgreich verläuft.

Ein Zahlungsauftrag, welcher keine erfolgreiche Empfängerüberprüfung durchlaufen hat, wird daher nicht von der Bank abgelehnt. Die Entscheidung, ob eine Überweisung ausgeführt wird, liegt immer bei der Person, die den Auftrag erteilt.
Durch die neue Empfängerprüfung wird aber ermöglicht, dass Abweichungen in den Angaben rechtzeitig erkannt und selbst beurteilt werden können.
Außerdem haften Banken nicht für Fehlüberweisungen, welche trotz fehlgeschlagener Empfängerprüfung an einen falschen Kontoinhaber übermittelt wurden.

Fazit

  • Seit dem 9. Oktober 2025 gibt es eine gesetzliche Empfängerüberprüfung im SEPA-Raum.
  • Banken prüfen bei einer Überweisung, ob die gemachten Angaben mit den bei der Bank hinterlegten Angaben zum Namen des Kontoinhabers übereinstimmen.
  • Eine Prüfung kann ergeben, dass der Name übereinstimmt, dass er nicht übereinstimmt oder dass er teilweise übereinstimmt.
  • Überweisungen können in jedem Fall durchgeführt werden. Die Bank haftet aber nicht, wenn sie trotz erfolgloser Empfängerprüfung in Auftrag gegeben werden.

easimo reagiert frühzeitig auf gesetzliche Änderungen und bildet die Empfängerüberprüfung bereits ab. Wenn Sie weitere Funktionen live erleben möchten, melden Sie sich jetzt zum Live-Demo Webinar an.

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E-Rechnung

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HBCI/FinTS & EBICS

HBCI/FinTS & EBICS

Veröffentlicht am 25. Januar 2024 von Nathalia Brüseke

Bei HBCI/FinTS und EBICS handelt es sich um zwei elektronische Verfahren im Bereich der Zahlungsabwicklung.

Im Unterschied zum Online-Banking, bei welchem man sich über den Browser in die Banking-Anwendung der jeweiligen Bank direkt einloggt, können diese Systeme bei diversen Softwares integriert werden, um eine effiziente Kommunikation mit der eigenen Bank zu erlauben.

Auf diese Art kann über Drittanbieter schnell und sicher auf das Konto zugegriffen werden, um z.B. Überweisungen zu tätigen oder eine Übersicht über Zahlungseingänge und die eigenen Finanzen zu erhalten.

Was ist HBCI/FinTS?

HBCI steht für Homebanking Computer Interface, einer Technologie, welche in den 90ern in Deutschland entwickelt wurde. Im Jahr 2002 wurde dieses Verfahren umbenannt in FinTS, welches für Financial Transaction Services steht. Diese Begriffe werden nun zumeist synonym verwendet.

Das System basiert primär auf einer Authentifizierung durch einen PIN bzw. einer TAN, welche mit Hilfe einer Chipkarte und eines Kartenlesers and die entsprechende Bank gesendet wird. Eine so getätigte Überweisung wird verschlüsselt übermittelt, wodurch ein hoher Sicherheitsstandard gewährleistet wird.

Es handelt sich um ein hochstandardisiertes Verfahren, welches von vielen Banken angeboten wird. In erster Linie richtet es sich an Privatkunden, aber auch an kleinere Unternehmen.

Was ist EBICS?

EBICS steht für Electronic Banking Internet Communication Standard.

Dieses Verfahren wird besonders im deutsch- und französischsprachigen Europa verwendet, soll aber den europaweiten Geldtransfer standardisieren. Auch in der Transfer mit Drittstaaten wird durch das System ermöglicht.

Auch bei diesem Verfahren können Überweisungen mittels einer PIN bzw. TAN und einer Chipkarte freigegeben werden. In erster Linie jedoch basiert EBICS auf der digitalen Unterschrift.

Der EBICS-Zugang wird zunächst bei der Bank beantragt. Die Bank sendet dann einen Brief zu, welcher die Zugangsdaten enthält. Mit diesen Daten führt man eine Initialisierung durch, wodurch ein INI-Brief (Initialisierungsbrief) generiert wird, welcher nun ausgedruckt, unterschrieben und an die Bank zurückgeschickt wird.

Die so hinterlegte digitale Unterschrift bezeichnet keine Unterschrift im klassischen Sinne, sondern einen Hashwert- also einen einzigartigen numerischen Wert, welcher nicht von anderen kopiert oder ermittelt werden kann. Dadurch gilt das EBICS-Verfahren als besonders sicher.

Welches Verfahren ist das Richtige für mich?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da beide Systeme ihre eigenen Vorteile haben.

Für HBCI/FinTS spricht vor allem, dass ein Zugang sich sehr schnell einrichten lässt.

Auch ist es in der Regel die kostengünstigere Alternative. Die Funktionen genügen den einfacheren Ansprüchen von Privatpersonen und Kleinunternehmen. Das Verfahren wird weiterhin sehr oft genutzt und garantiert ein hohes Maß an Sicherheit im Zahlungsverkehr.

Das Verfahren stößt jedoch an seine Grenzen, wenn etwa große Datenmengen übertragen werden sollen oder wenn individuelle Einstellungen vorgenommen werden sollen, welche auf die eigene Buchhaltung zugeschnitten sind.

EBICS ist das modernere Verfahren, auf welches immer mehr Unternehmen umstellen.

Ein Kartenleser wird nicht mehr benötigt und es ist möglich, das System deutlich stärker zu individualisieren. So lässt sich etwa hinterlegen, ob eine Zweitunterschrift für Überweisungen benötigt wird (Vier-Augen-Prinzip). Auch das Hinterlegen von strukturierten Nachrichten sowie die Bearbeitung von Massenüberweisungen und die Übermittlung großer Datenmengen sind bei diesem Verfahren möglich.

Durch die kleinschrittige Einrichtung und Authentifizierung ist der Sicherheitsstandard noch höher als bei HBCI/FinTS.

Dies führt im Umkehrschluss allerdings auch zu einer weitaus längeren Vorlaufzeit, bis ein beantragter Zugang tatsächlich eingerichtet ist.

Durch die erweiterten Funktionen ist auch mit höheren Kosten zu rechnen.

Fazit

Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass beide Systeme parallel laufen, EBICS allerdings immer relevanter wird. Abhängig von den eigenen Anforderungen und Erwartungen findet man in beiden Verfahren eine solide Unterstützung im Online-Zahlungsverkehr.

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