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Hey easimo! Dank KI steht innovativen Immobilienverwaltungen schon heute…

Hey easimo! Dank KI steht innovativen Immobilienverwaltungen schon heute die Zukunft offen

„Hey easimo, sag mir doch mal, was in Zukunft möglich sein wird.“
Die Antwort? Mehr, als wir uns heute vorstellen können. Und das Beste daran: Die Zukunft beginnt nicht morgen – sie ist bereits da.

Während viele noch über KI nachdenken, ist sie in easimo von Anfang an integraler Bestandteil. Nicht als nachträgliches Feature, sondern als Kern unserer Technologie. So wie easimo von Tag 1 als Cloud-ERP entwickelt wurde, wurde auch künstliche Intelligenz in allen Prozessen mitgedacht – von der Automatisierung bis zur intelligenten Prognose.

KI – Mehr als nur ein Buzzword in der Immobilienverwaltung

Künstliche Intelligenz begleitet uns längst im Alltag – von personalisierten Streaming-Vorschlägen bis hin zu intelligenten Sprachassistenten. Doch warum sollten wir nur mit Smart Homes sprechen und nicht mit unserer Verwaltungssoftware? Was ist zum Beispiel möglich?

Automatische Datenerfassung: Rechnungen, E-Mails, Vertragsdokumente – Informationen intelligent lesen und verarbeiten.

Vorausschauende Prognosen: Erkennen, welche Mieter demnächst kündigen oder in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnten.

Effiziente Kommunikation: KI unterstützt die Mieter- und Eigentümerkommunikation – von automatisierten Antworten bis zur personalisierten Betreuung.

Automatisierte Geschäftsprozesse: Von der Rechnungserfassung bis zur Massendatenverarbeitung –manuelle Arbeitsschritte um bis zu 95 % reduzieren.

Doch die wahre Revolution liegt nicht nur in der Automatisierung – sondern in der Veränderung der Arbeitsweise.

Die Zukunft der Buchhaltung, Verwaltung und Kommunikation – Jetzt schon Realität

Stellen Sie sich vor, Sie müssen keine Informationen mehr mühsam suchen oder manuell erfassen. easimo macht es automatisch – schnell, präzise und proaktiv.

„Hey easimo, erstelle mir einen Bericht über alle Mieter, die wahrscheinlich in den nächsten 6 Monaten kündigen.“

„Zeige mir offene Forderungen und generiere eine Mahnung für säumige Zahler.“

„Erstelle eine Übersicht aller eingegangenen Rechnungen und buche sie mit einem Klick.“

Was heute nach Zukunftsmusik klingt, ist morgen Standard.

Was bedeutet das für Immobilienverwaltungen?

  • Mehr Zeit für strategische Aufgaben statt Routinearbeiten.
  • Automatisierte Geschäftsprozesse, die Arbeitsabläufe revolutionieren.
  • Eine völlig neue Rolle für Buchhaltung und Verwaltung – vom Verwalter zum Entscheider.

KI & Gesetzliche Anforderungen – Was müssen Verwaltungen beachten?

Seit August 2024 gibt es erste gesetzliche Regelungen für den Einsatz von KI in Unternehmen. Ab Februar 2025 sind Mitarbeiter, die KI-Systeme nutzen, zur Schulung verpflichtet.

Was bedeutet das für Immobilienverwaltungen?

  • Transparenz & Rechtssicherheit: Der Einsatz von KI muss dokumentiert und nachvollziehbar sein.
  • Datenschutz & Compliance: KI-Systeme dürfen nur in einem rechtlich sicheren Rahmen eingesetzt werden.
  • Schulung & Weiterbildung: Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter befähigen, mit KI professionell umzugehen.

Mit easimo sind Sie auf der sicheren Seite: Wir entwickeln KI nicht nur leistungsfähig, sondern auch konform mit allen gesetzlichen Anforderungen und unterstützen Sie gern bei der Weiterbildung.

Die easimo-Vision: KI als digitaler Mitarbeiter

easimo wird stark prozessoptimierte KI integrieren und damit einen smarten, digitalen Mitarbeiter stellen. Hausverwaltungen werden völlig neue Geschäftsgebiete erschließen, die es so noch nicht gibt. KI wird stark in unseren Alltag integriert sein und viele heute noch undenkbare menschliche Prozesse übernehmen.
Bernd Zelba, CTO & Co-Founder, easimo GmbH

Wir haben nicht auf KI gewartet – wir haben sie von Anfang an mitgedacht und integriert. easimo ist nicht nur eine allumfassende Verwaltungssoftware, sondern ein intelligenter Partner für Immobilienverwalter.

Fazit: Die Zukunft beginnt jetzt – mit easimo.

Immobilienverwaltungen stehen an einem Wendepunkt: Wer heute noch mit manuellen Prozessen arbeitet, verliert wertvolle Zeit, Produktivität und Wachstumspotenzial.

Mit easimo und KI öffnen sich völlig neue Möglichkeiten: schneller, effizienter, intelligenter. Und das Beste? Sie müssen nicht darauf warten – die Zukunft ist bereits da.

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Buchhaltung neu gedacht: Wie easimo Zeit, Nerven und Kosten…

Buchhaltung neu gedacht: Wie easimo Zeit, Nerven und Kosten spart

Buchhaltung galt lange als zeitaufwendig, fehleranfällig und komplex – ein notwendiges Übel für Immobilienverwaltungen. Doch was wäre, wenn sie sich mit wenigen Klicks erledigen ließe? Mit easimo wird genau das Realität. Künstliche Intelligenz (KI), automatisierte Prozesse und die nahtlose Anbindung des Zahlungsverkehrs an unser Cloud-ERP revolutionieren die Buchhaltung – und sparen bis zu 95 % der bisherigen Arbeitszeit.

Die Zeiten, in denen Buchhalter mühsam Rechnungen erfassten, kontierten und buchten, Zahlungen in einer separaten Banking Software manuell abwickelten oder Berichte und Mahnungen aufwendig erstellten, gehören der Vergangenheit an. easimo setzt neue Maßstäbe und verändert nicht nur die Arbeitsweise, sondern auch die Rolle der Buchhaltung selbst: vom manuellen Aufwand hin zur intelligenten Kontrolle und strategischen Unternehmenssteuerung.

Schluss mit manueller Buchhaltung – easimo übernimmt

Stellen Sie sich vor, eine Rechnung trifft per E-Mail ein. In herkömmlichen Systemen beginnt jetzt ein mehrstufiger, manueller Prozess: Rechnung speichern, öffnen, prüfen, den passenden Verwaltungsobjekten zuordnen und schließlich im Buchhaltungssystem erfassen. Nicht mit easimo.

Automatisches Rechnungsmanagement

  • Rechnungen werden direkt beim Eingang (integrierte E-Mail-Funktion) ausgelesen und den passenden Objekten und Dienstleistern zugeordnet.
  • Beträge, Rechnungsnummern und Fälligkeitsdaten werden vollautomatisch übernommen.

Eingebaute Zahlungsabwicklung – kein separates Banking-Programm mehr

  • Statt externe Programme, wie u.a. SFirm, StarMoney oder Profi Cash zu nutzen, sind Bankkonten direkt in easimo integriert (EBICS und FinTS/HBCI)
  • Überweisungen und Zahlungseinzüge erfolgen mit wenigen Klicks – ohne Medienbrüche, ohne Zusatzkosten.

Automatische Miet- und Hausgeldverwaltung

  • Mieten und Hausgelder werden erfasst, geprüft und direkt eingezogen.
  • Zahlungseingänge werden automatisch den offenen Posten zugewiesen.
  • Kein Nachverfolgen, kein aufwendiges Mahnwesen – easimo hat alles im Blick.

Jahresabrechnungen in Minuten statt Stunden

  • Buchungen werden automatisch in Abrechnungen überführt.
  • Keine manuelle Zuordnung von Rücklagen oder Sonderumlagen mehr.
  • WEG-Abrechnungen und Wirtschaftspläne können auf Knopfdruck erstellt und direkt versandt werden.

Revolution im Rechnungsmanagement:
easimo übernimmt die Arbeit einer Vollzeitkraft

Die Einsparpotenziale durch automatisierte Buchhaltung sind nicht nur theoretisch, sondern messbar:

Eine Verwaltung mit 2.500 Einheiten verarbeitet rund 10.000 Rechnungen pro Jahr. Bisher bedeutet das knapp 10 Minuten pro Rechnung für Erfassung, Prüfung, Buchung, Zahlung und Dokumentation. Hochgerechnet sind das knapp 210 Tage Arbeitszeit pro Jahr, was einer Buchhaltungs-Vollzeitkraft entspricht. Damit erhöht easimo nicht nur massiv die Effizienz, sondern ist auch die schlagende Antwort für den Fachkräftemangel. Denn das Recruiting ausgeschriebener Stellen verschlingt oft zusätzlich viele Stunden, ganz abgesehen von der Einarbeitung.

Dank easimo’s All-in-One Cloud-ERP und der vollständigen Automatisierung dieser Prozesse reduziert sich die Bearbeitungszeit auf eine Minute pro Rechnung. Das bedeutet:

  • Zeitersparnis und Kostenreduktion einer Vollzeitkraft
  • Weniger manuelle Arbeit, mehr Kontrolle & Qualitätssicherung
  • Fokus auf wertschöpfende Tätigkeiten, wie Akquise und Kundenpflege, statt Routineaufgaben

Ein echter Game Changer für Immobilienverwaltungen!

Vom Buchhalter zum Strategen – Die Zukunft der Buchhaltung

Durch den hohen Automatisierungsgrad mit easimo fällt die klassische Buchhaltungsrolle weg. Stattdessen wandelt sich die Aufgabe hin zur Kontrolle und strategischen Optimierung:

  • Weniger Dateneingabe, mehr Analyse: Buchhalter überwachen Prozesse, statt sich mit Routineaufgaben aufzuhalten.
  • Mehr Zeit für Kunden und Qualität: Durch Automatisierung bleibt mehr Kapazität für strategische Themen und Unternehmenssteuerung.
  • Fachkräftemangel gelöst: Weniger manuelle Arbeit bedeutet weniger Bedarf an zusätzlichen Buchhaltern – eine direkte Antwort auf den Fachkräftemangel.

Fazit: Die Zukunft der Buchhaltung ist da – mit easimo

Buchhaltung war noch nie so einfach: easimo automatisiert 95 % aller Buchhaltungsprozesse – von der Rechnungserfassung bis zum Mahnwesen. Das spart nicht nur Zeit, sondern verändert den gesamten Arbeitsalltag von Immobilienverwaltungen.

Konkret bietet easimo im Bereich Buchhaltung folgende Funktionen in einer einzigen Lösung:

  • Wirtschaftspläne
  • Jahresabrechnungen (WEG)
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Sonderumlagen
  • ARGE (Schnittstelle zu Messdienstleistern)
  • Rechnungsmanagement
  • Integrierter Zahlungsverkehr (EBICS oder HBCI) zum Abrufen von Bankumsätze, Einziehen von Lastschriften oder Tätigen von Überweisungen
  • Überweisungen / Daueraufträge
  • Sollstellungen
  • Mahnwesen
  • Dokumentenmanagement
  • Auswertungen / Analytics

Warum sich mit ineffizienten, veralteten Systemen abfinden, wenn es auch einfach geht? Die Zukunft ist da – und sie heißt easimo.

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Buchhaltung

E-Rechnung

E-Rechnung

Veröffentlicht am 18.11.2024 von Nathalia Brüseke

Ab 2025 wird die Pflicht zur Verwendung der E-Rechnung auf alle Unternehmen ausgeweitet. Dabei müssen E-Rechnungen zunächst empfangen und ab 2027 auch erstellt werden können. Doch was ist eine E-Rechnung überhaupt und welche Vorteile bringt sie uns?
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WEG

Abstimmungsprinzipien in Eigentümerversammlungen

Abstimmungsprinzipien in Eigentümerversammlungen

Veröffentlicht am 12. Oktober 2024 von Nathalia Brüseke

In einer WEG gibt es verschiedene Abstimmungsprinzipien- also verschiedene Arten, wie die Mehrheit bei einer Abstimmung im Zuge einer Eigentümerversammlung ermittelt werden kann.
So kann in einer ETV eine Abstimmung auch ganz verschieden ausgehen, abhängig davon, welches Abstimmungsprinzip zugrunde gelegt wurde.

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Abrechnung

Was ist das Kostenaufteilungsgesetz?

Was ist das Kostenaufteilungsgesetz?

Veröffentlicht am 27.09.2024 von Nathalia Brüseke

Im Kostenaufteilungsgesetz wird festgelegt, dass die Kosten der Beheizung einer vermieteten Wohneinheit auf die Mieter und Eigentümer aufgeteilt werden. Die Aufteilung erfolgt hier nicht nach dem 50/50-Schema- viel mehr wird die Aufteilung vom verwendeten Brennstoff und auch von der Brennstoffanlage bestimmt.

Somit werden dank des Kostenaufteilungsgesetzes seit dem 1. Januar 2023 erstmalig nicht alle Kosten einer Heizkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt.

Und wozu dient dieses Gesetz?

Zugrunde gelegt wird hier das Brennstoffemissionshandelsgesetz, welches einen Teil des Klima-Pakets ausmacht. Dieses wiederum soll Brennstoffe, welche eine größere Last für die Umwelt darstellen, auch mit höheren Kosten versehen. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, auf regenerative Energie umzusteigen und Wohnungen energieeffizient zu sanieren- zum Beispiel, indem besser gedämmte Fenster eingesetzt werden.

Zunächst mussten die CO2-Abgaben, welche ab 2021 erhoben wurden, alleine von den Mietern getragen werden. Da Mieter aber keinen Einfluss auf die Heizanlage und Dämmung ihrer Wohnungen haben, wurden die Kosten nun aufgeteilt, um sowohl Mieter als auch Vermieter gleichermaßen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verantwortung zu ziehen.

Das Kostenaufteilungsgesetz soll dabei gewährleisten, dass beide Parteien umweltschonend agieren.
Mieter können ihre eigenen Kosten beeinflussen, indem sie weniger oder mit geringeren Temperaturen heizen.

Vermieter hingegen haben zwar keinen Einfluss auf die Heizperiode ihrer Mieter oder die Fläche, welche beheizt wird- aber sie haben einen Einfluss auf die Wartung und Erneuerung der Heizanlage, sowie auf den die Art der Brennstoffanlage und die Qualität der Dämmung.

Je mehr Kohlendioxid von der Anlage ausgestoßen wird, desto höher ist der Kostenanteil der Vermieter. Da nur die Vermieter die Anlage selbst beeinflussen können, soll auf Dauer der Anreiz geschaffen werden, neue Anlagen einzubauen und auf umweltfreundlichere Brennstoffe umzusteigen. Je geringer der CO2-Ausstoß, umso höher ist der Anteil, den Mieter zahlen- denn ab einem gewissen Punkt ist der Ausstoß von CO2 so gering, dass der Vermieter kaum noch Möglichkeiten hat, diesen durch eine Modernisierung der Heizanlage zu reduzieren.

Es lässt sich also festhalten: Je umweltfreundlicher die Heizanlage ist und je besser die Wohnung gedämmt ist, desto geringer ist der Kostenanteil für den Vermieter.

Wie werden die Kosten berechnet?

Auch wenn mehrere Wohneinheiten mit demselben Brennstoff beheizt werden, können die Werte sich unterscheiden. Prinzipiell lässt sich schon sagen, dass bei der Verwendung von Heizöl z.B. mehr CO2 freisetzt wird als bei der Nutzung von Gas. Da aber auch das Alter und der Zustand der jeweiligen Anlage die Werte beeinflusst, wird hier nicht strikt nach Art des Brennstoffes differenziert. Stattdessen wird bei allen Brennstoffen gleichermaßen gemessen, wie viel CO2 im konkreten Fall ausgestoßen wird. Abhängig vom Ergebnis wird die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter vorgenommen.

Bei einem sehr geringen Ausstoß von weniger als 12 Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter pro Jahr muss der Mieter die Kosten allein tragen. Dafür zahlt ein Mieter bei einem Ausstoß ab 52 Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr nur 5% der Kosten.
Zu beachten ist hierbei, dass nur die Kosten des Kohlendioxids aufgeteilt werden- nicht die Kosten der Beheizung an sich.

Der Kohlendioxidausstoß wir jährlich im Rahmen der Heizkostenabrechnung vom Vermieter ermittelt. Anhand der unten stehenden Tabelle werden die CO2-Kosten dann aufgeteilt.

Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und JahrAnteil des MietersAnteil des Vermieters
< 12 kg CO2/m²/a100%0%
12 kg bis < 17 kg CO2/m²/a90%10%
17 kg bis < 22 kg CO2/m²/a80%20%
22 kg bis < 27 kg CO2/m²/a70%30%
27 kg bis < 32 kg CO2/m²/a60%40%
32 kg bis < 37 kg CO2/m²/a50%50%
37 kg bis < 42 kg CO2/m²/a40%60%
42 kg bis < 47 kg CO2/m²/a30%70%
47 kg bis < 52 kg CO2/m²/a20%80%
≥ 52 kg CO2/m²/a5%95%

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Cloud-basiert – Was bedeutet das eigentlich?

Cloud-basiert- Was bedeutet das eigentlich?

Veröffentlicht am 19.08.2024 von Nathalia Brüseke

Was bedeutet Cloud?

Cloud-Systeme sind modern, praktisch und in aller Munde. Doch was verbirgt sich tatsächlich dahinter?

Cloud ist der englische Begriff für Wolke. Doch was haben atmosphärische Wassertropfenansammlungen mit der modernen Hausverwaltung zu tun?

Die Antwort ist einfach: Ihre Daten werden geräteunabhängig gespeichert. Bildlich gesehen befinden Ihre Daten sich schwebend in einer Wolke und können überall von Ihnen abgerufen werden.

Dabei steht die Cloud im Gegensatz zu dem Server-Modell.

Server und Cloud im Vergleich

Das Server-Modell

Beim Server-Modell wird ein Server gemietet, auf welchem alle Daten hochgeladen werden. Hier werden also alle Daten auf demselben Server gespeichert, sowohl die Software selbst als auch alle Ordner und Daten, welche mit ihr zusammenhängen.

Dies hat den großen Nachteil, dass im Falle eines Serverabsturzes alle Daten verloren gehen können. In der Regel sind Backups vorhanden- also ältere Versionen der Software, welche erneut hochgeladen werden können, um den Großteil der Daten zu sichern.

Das erneute Aufsetzen des Servers oder der Umzug auf einen neuen Server kann allerdings einiges an Zeit beanspruchen- mit etwas Glück und Geschick dauert der Prozess nur wenige Stunden; es können aber auch Tage vergehen, bis der Service wieder nutzbar ist.

Das Cloud-Modell

Im Gegensatz zum Server-Modell werden beim Cloud-Modell alle Daten auf verschiedene Server verteilt. Dabei gibt es spezielle Services für verschiedene Datenbereiche- so gibt es zum Beispiel spezielle Server für die Grundstruktur der Software selbst, andere Server für die KI und wieder andere für das Backup. Mitunter werden auch mehrere Server für denselben Datentyp verwendet.

Der große Vorteil ist hierbei natürlich, dass im Falle eines Serverabsturzes die Daten gesichert sind. In der Regel bekommt der Nutzer einen Absturz gar nicht erst mit, weil alle von ihm gestellten Anfragen automatisch zu einem operativen Server weitergeleitet werden.

Fassen wir den Vergleich noch einmal zusammen:

 

 On Premise-System (serverbasiert)Cloud-System
VerfügbarkeitNur auf installierter Hardware, welche entsprechende Standards für die jeweilige Software erfüllen muss.Jederzeit und überall via Internet verfügbar, unabhängig vom Endgerät.
PreismodellOft komplex durch eine Vielzahl an Modulen und Plugins, welche selbst installiert werden müssen.Einfach, weil alles aus einer Hand kommt und alle Services inbegriffen sind.
Eigener IT-AufwandGrößer, da der Nutzer seine Backups selbst pflegt und gegebenenfalls Server einkaufen und warten muss.Sehr gering, da Backups etc. in der Cloud zur Verfügung gestellt werden.
DatenmengeKann begrenzt sein.Kein Limit- daher unbegrenzte Nutzer, Einheiten, gespeicherte Daten etc.
UpdatesMüssen selbst gepflegt und installiert werden, was oft mit zusätzlichen Kosten verbunden ist; neue Inhalte können teilweise nur zugekauft werden.Updates werden automatisch und kostenfrei durchgeführt.
SicherheitsstandardGeringer, da durch das Fehlen automatischer Updates Sicherheitslücken nicht zeitnah behoben werden. Durch das Betreiben eigener Server kann es zu Datenverlusten kommen- durch Datendiebstahl oder Manipulation, aber auch durch physischen Schaden an den Servern, z.B. bei einem Brand oder Wasserschaden.Sehr hoch, da Backups automatisch durchgeführt werden und verlorene Daten so stets gerettet werden können. Durch moderne Rechenzentren ist eine höhere Sicherheit gegeben und der Benutzer selbst muss sich weder um Updates noch Backups oder Serverwartungen kümmern.


Und was bedeutet nun ERP?

ERP steht für Enterprise Resource Planning („Unternehmensmittelplanung“) und beschreibt eine Software, welche ganzeinheitlich alle Kernbereiche eines Unternehmens abdeckt.

In Falle der Immobilienverwaltung bedeutet das also, dass mit einer Software sowohl die Stammdatenpflege als auch die Buchhaltung und weitere Bereiche wie Ortsbegehungen, Eigentümerversammlungen, Kommunikationsprozesse mit Mietern sowie Eigentümern oder die Analyse der eigenen Daten abgedeckt wird.

Im Gegensatz dazu muss man sich bei Systemen, welche keine ERP-Lösung anbieten, durch verschiedene Anbieter arbeiten und zum Beispiel ein eigenes Programm für die Stammdatenpflege, ein weiteres Programm für die Buchhaltung und wieder andere Programme für alle anderen Bereiche verwenden. Neben den erhöhten Kosten durch unterschiedliche Anbieter führt dies auch zu deutlich mehr Aufwand bei der Datenpflege. Vor allem dann, wenn es zwischen den verwendeten Programmen keine Schnittstellen gibt oder diese nicht perfekt aufeinander abgestimmt sind, kann es zu ungewollten Sollbruchstellen im System kommen- und während Nutzer solcher Systeme damit beschäftigt sind, diese Baustellen zu koordinieren, sind Nutzer eines ERP-Systems schon ein paar Schritte weiter.

ERP-Systeme gibt es sowohl für die Cloud als auch für On Premise-Systeme.

Fazit

Die Cloud bietet also mehr Flexibilität und Mobilität, da jederzeit auf die Daten zugegriffen werden kann- egal, ob man sich gerade im Büro befindet oder unterwegs mit dem Notebook, Tablet oder Smartphone arbeitet.

Der Endnutzer muss sich keine Gedanken um die IT machen- stattdessen kümmert die Cloud sich darum, dass das System stets aktuell gehalten wird und sowohl kleinere Updates als auch große neue Funktionen immer direkt für alle verfügbar werden.

Dass man als Endnutzer keine Arbeit mit der IT hat, ist natürlich eine Arbeitserleichterung und sorgt für ein schönes Maß an Bequemlichkeit- vor allem aber bedeutet das, dass die Sicherheitsstandards sehr hoch sind.

Und als Bonus muss auch nicht immer wieder kalkuliert werden, welche Zusatzfunktionen sich rentieren- mit der Cloud stehen die neusten Features jedem zur Verfügung, ohne, dass diese extra installiert oder gar eingekauft werden müssen.

Also alles ganz easy!

Easy – easimo

Wir bei easimo haben es uns natürlich auf die Fahne geschrieben, Arbeitsprozesse für unsere Kunden so einfach und intuitiv wie möglich zu gestalten. So werden wir unserem Namen gerecht.

Daher ist easimo ganz selbstverständlich ein modernes cloud-basiertes ERP-System, welches alle oben genannten Vorteile mit sich bringt:

  • Eine ganzeinheitliche Lösung, welche alle Kernprozesse der Immobilienverwaltung abdeckt.
  • Sehr hohe Sicherheitsstandards durch ständige Updates und regelmäßige Backups.
  • Immer die aktuellste Version, welche stets die neusten Funktionen aufweist.
  • Dabei kaum eigener Aufwand im Bereich IT.
  • Eine Software, welche durch das Internet auf allen Geräten immer und überall verfügbar ist, ohne, dass eine Installation notwendig ist.
  • Übersichtliche Preisstrukturen ohne Extrakosten.

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Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

Veröffentlicht am 08.07.2024 von Nathalia Brüseke

Wozu brauchen wir Rauchwarnmelder?

Rauchwarnmelder haben eine simple, aber durchaus lebenswichtige Funktion: Bei Rauchbildung geben sie ein penetrantes und lautes Warnsignal ab.
Der Mensch fährt im Schlaf seinen Geruchssinn vollständig herunter. Ein sich ausbreitendes Feuer wird im Schlaf über die Nase also nicht wahrgenommen- das Gehör jedoch bleibt auch im tiefen Schlaf funktionsfähig.

Im Falle eines Feuers ist dieses auditive Signal also essenziell, um ein Feuer rechtzeitig zu bemerken. Außerdem können auch andere Menschen im Haus gewarnt werden. Mitunter sind Rauchmelder auch direkt mit der Feuerwehr verbunden und lösen automatisch einen Einsatz aus.

In welchen Gebäuden müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

In den letzten Jahren gab es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Auflagen dazu, welche Gebäude mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen- unterschieden wurde dabei etwa zwischen Neu- und Bestandsbauten.

Seit 2024 jedoch gilt für ganz Deutschland, dass alle Gebäude mit Rauchwarnmeldern versehen werden müssen. Dahingehend herrscht nun also Einigkeit- dennoch gibt es, je nach Bundesland, einige abweichende Regelungen in der Umsetzung der Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern.

Welche Räume müssen ausgestattet werden?

Generell gilt, dass mindestens ein Rauchwarnmelder in folgenden Räumen installiert werden muss:

  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flure
  • Räume, durch welche der Rettungsweg führt

Zusätzlich gilt für Berlin und Brandenburg:

  • Aufenthaltsräume (also z.B. das Wohnzimmer, Speisezimmer oder Home-Office)

Und für Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen gilt zusätzlich:

  • alle Räume, in denen geschlafen wird (z. B. Gästezimmer)

Es ist jedoch niemals verkehrt, mehr Rauchmelder anzubringen, als mindestens vorausgesetzt wird. Prinzipiell können alle Räume, mit Ausnahme von Küche und Bad, ausgestattet werden.

Eigentümer oder Vermieter – wer ist zuständig?

Erst einmal sei gesagt, dass jedes Haus und jede Wohnung mit Rauchwarnmeldern versehen werden muss- unabhängig davon, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird. Die Melder dienen nicht nur der Sicherheit des eigenen Lebens und Besitzes, sondern auch der Absicherung der Nachbarn. Hier ist also die Gemeinschaft füreinander mitverantwortlich. Deswegen gelten Rauchwarnmelder in einer WEG auch nicht als Sondereigentum, sondern als Gemeinschaftseigentum.

Die Installation der Rauchwarnmelder muss vom Eigentümer der Immobilie durchgeführt werden. Wenn es dann um die Wartung geht, welche mindestens alle zwölf Monate stattfinden sollte, kommt es wieder auf das Bundesland an, wer hier in erster Linie die Verantwortung trägt.

Der Eigentümer ist zuständig für die Wartung in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Der Mieter ist zuständig in Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland.

In einigen Bundesländern, in denen der Eigentümer zuständig ist, darf die Verantwortung per Vertrag an den Mieter abgetreten werden.
In allen Bundesländern, in denen der Mieter zuständig ist, darf der Vermieter die Zuständigkeit stattdessen übernehmen.

Doch Achtung: Unabhängig von der jeweiligen Regelung gilt immer, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat, dass die Immobilie verkehrssicher ist. Dies schließt einen funktionierenden Rauchwarnmelder mit ein. Selbst, wenn der Mieter sich in erster Linie um die Wartung kümmert, muss der Vermieter final dafür sorgen, dass die Wartung auch wirklich durchgeführt wird.

Die Wartung kann dabei selbst durchgeführt werden, oder es wird ein spezialisiertes Unternehmen beauftragt.

Zusammenfassung

  • Rauchwarnmelder sind in ganz Deutschland in jedem Gebäude verpflichtend; Details unterschieden sich je nach Bundesland.
  • Der Eigentümer der Immobilie ist für die Installation zuständig.
  • Auch wenn es sein kann, dass der Mieter für die Wartung zuständig ist, so muss der Eigentümer letztlich sicherstellen, dass die Rauchwarnmelder funktionsfähig sind.

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ETV

Moderne Eigentümerversammlungen mit easimo – digital, zeitsparend und umweltfreundlich

Veröffentlicht am 11. Juni 2024 von Nathalia Brüseke

Moderne Eigentümerversammlungen mit easimo – digital, zeitsparend und umweltfreundlich

In der Vergangenheit mussten Eigentümerversammlungen (ETVs) physisch vor Ort stattfinden, was logistische Herausforderungen und hohe Kosten mit sich brachte. Aufgrund der Pandemie wurden 2020 viele Versammlungen verschoben, was den Weg für hybride ETVs ebnete, bei denen Eigentümer online teilnehmen konnten. Dies bietet Flexibilität, bringt jedoch zusätzliche technische Anforderungen mit sich.

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