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Fernablesbare Zähler

Fernablesbare Zähler

Die Übergangsfrist für das Einrichten von fernablesbaren Zählern endet im Jahr 2026.

In diesem Artikel schauen wir uns an, was es damit auf sich hat.

Was sind fernablesbare Zähler?

Fernablesbare Zähler sind die moderne Variante der klassischen Energiemessgeräte.

Bei Letzteren werden die Werte manuell abgelesen und an den Vermieter, den Verwalter oder einen Dienstleister übermittelt – zum Beispiel indem ein Ablesedienst vor Ort die Daten aufnimmt.

Fernablesbare Zähler hingegen übermitteln die Werte direkt per Funk oder über ein Netzwerk an den Empfänger. Zudem bieten sie weitere Optionen, um den Energieverbrauch besser zu überwachen und auszuwerten. Dabei sind die Geräte interoperabel- das heißt, dass unabhängig vom gewählten Gerät und ursprünglichen Installateur jeder Ablesedienst auf die Daten zugreifen kann und ein Wechsel zu einem anderen Dienstleister daher problemlos möglich ist.

Die Geräte übermitteln nicht nur Messdaten aus der Ferne – auch die Wartung und die Anpassung der Software kann aus der Ferne einfach durch Updates durchgeführt werden. So bleiben die Geräte auch langfristig auf dem aktuellen Stand der Technik.

Die Übertragung der Daten erfolgt stets nur verschlüsselt. Personenbezogene Verbrauchsdaten werden nur mit Einverständnis des Mieters verarbeitet. Der Datenschutz wird also auch mit dieser aktuellen Technik gewahrt.

Aufgrund der Vielzahl an Möglichkeiten werden die Geräte auch als Smart-Meter bezeichnet.

Was sind die Vorteile der fernablesbaren Zähler?

Durch die fernablesbaren Zähler wird die Übermittlung von Verbrauchsdaten vollständig automatisiert.

Es ist nicht mehr nötig, Termine mit Ablesediensten zu vereinbaren, wodurch Zeit gespart und Ressourcen geschont werden.
Auch werden Fehler beim Ablesen oder Aufnehmen der Daten unterbunden.

Außerdem verfügen fernablesbare Zähler nicht selten über weiterreichende Funktionen. So können die Verbrauchsdaten für einen bestimmten Zeitraum abgerufen und für Verbraucher übersichtlich dargestellt werden, etwa in extra dafür ausgelegten Informationsportalen.

Durch den regelmäßigen Zugriff auf die eigenen Verbrauchsinformationen können Verbraucher besser nachvollziehen, wo Kosten entstehen und ihr eigenes Verhalten so anpassen, dass weniger Energiekosten entstehen.

Kosten für den Energieverbrauch können somit gesenkt und werden und die Umwelt wird geschont.

Wann müssen fernablesbare Zähler installiert werden?

Im Rahmen der Novelle der Heizkosten 2021 wurde über die Verpflichtung zur Installation und Nutzung von fernablesbaren Messgeräten entschieden.

Entsprechend müssen Neuanlagen bereits seit Dezember 2021 mit fernablesbaren Zählern ausgestattet werden.

Für Altbestand gibt es eine Übergangsfrist, um Vermietern und Verwaltern die Möglichkeit zu geben, die technische Anpassung vorzunehmen.

Diese Frist endet zum 31. Dezember 2026. Bis zu diesem Datum müssen Messgeräte also ausgetauscht werden. Alternativ gibt es bei neueren Geräten mit Funk-Schnittstelle auch die Möglichkeit, diese so nachzurüsten, dass eine Möglichkeit der Fernablesung besteht.

Was passiert, wenn kein fernablesbarer Zähler verbaut wird?

Wenn auch nach Ablauf der Frist Ende Dezember 2026 keine fernablesbaren Zähler installiert wurden, dann handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen die Verordnung, welcher mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann.

Es bleibt allerdings nicht beim Bußgeld:
Eine Abrechnung, welche nach 2026 ohne fernablesbare Zähler erstellt wurde, ist nicht rechtskonform und kann vom Mieter angefochten werden.

Mieter können ihre Heiz- und Warmwasserkosten um 3% kürzen, wenn zum Ende der Frist keine fernablesbaren Zähler installiert wurden. Eine Kürzung um weitere 3% kann geltend gemacht werden, wenn dem Mieter keine unterjährige Verbrauchsinformation bereitgestellt wird.

Fazit

  • Durch die Nutzung von fernablesbaren Zählern entfällt das manuelle Ablesen von Zählerständen.
  • Auch unterjährige Verbrauchsinformationen müssen mit Hilfe der Zähler und weiterer Software an Mieter übermittelt werden können.
  • In Neubauten müssen diese Zähler seit Dezember 2021 verbaut sein.
  • Für Altbestände gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026.
  • Durch fernablesbare Zähler werden Ressourcen geschont, Kosten gespart und Fehler beim Ablesen vermieden. Die Berechnung der Energiekosten ist für die Mieter transparenter.

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Buchhaltung

Die gesetzliche Empfängerüberprüfung greift ab Oktober 2025

Die gesetzliche Empfängerüberprüfung greift ab Oktober 2025

Die Empfängerüberprüfung und die Verteilte Elektronische Unterschrift

Seit dem 9. Oktober 2025 gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Empfängerüberprüfung im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). In diesem Artikel schauen wir uns an, was es damit auf sich hat und wie easimo die neuen Regelungen umsetzt.

Worum geht es?

Bisher haben Banken bei einer Überweisung geprüft, ob die IBAN des Empfängers mit den Daten in einer Überweisung übereinstimmt. Neu hinzugekommen ist nun die Empfängerüberprüfung, welche zusätzlich durchgeführt wird.

Die Bank gleicht dabei die Daten, die sie vom Zahler erhält, mit den eigenen Daten zum Inhaber des Bankkontos abDerjenige, der das Geld überweist, erhält daraufhin die Information, ob die Prüfung erfolgreich war oder nicht. So sollen Fehlüberweisungen verhindert werden, etwa aufgrund von Verwechslungen oder falsch hinterlegten Daten.

Auch wird so Betrugsfällen vorgebeugt, bei welchen bewusst Zahlungsaufforderungen mit falschen Angaben gestellt werden.Die Empfängerprüfung erhöht also die Sicherheit im Zahlungsverkehr deutlich.

Betroffen sind Zahlungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum, also im selben Raum, in welchem die SEPA-Lastschrift genutzt wird.
Mitunter liest man auch von der VoP. Dies steht für Verification of Payee und wird international verwendet, bezeichnet aber dasselbe wie die Empfängerüberprüfung.

Wie wird die Empfängerüberprüfung in easimo abgebildet?

In easimo wird die Empfängerüberprüfung über die VEU durchgeführt.
Dies steht für „Verteilte Elektronische Unterschrift“ und besagt, dass ein einmal bestätigter Auftrag an anderer Stelle erneut geprüft und bestätigt werden muss, bevor der Auftrag an die Bank übermittelt wird.

Diese Art des Vier-Augen-Prinzips wurde auch zuvor bereits im EBICS-Verfahren genutzt: Bei Bedarf kann die Erfordernis einer VEU bei der eigenen Bank hinterlegt werden, um zu gewährleisten, dass Zahlungen stets doppelt geprüft werden, bevor sie ausgeführt werden.

Dieses Verfahren findet im Rahmen der gesetzlichen Empfängerüberprüfung nun eine weitere Verwendung.

Schema zum Ablauf der Empfängerüberprüfung

Weshalb kann die Empfängerprüfung scheitern?

Wie oben beschrieben kann es zu Fehlern beim Erstellen der Überweisung kommen oder es werden bewusst Falschinformationen in Zahlungsaufforderungen hinterlegt.

In vielen Fällen ist die Empfängerüberprüfung aber aus ganz anderen Gründen nicht erfolgreich: So wird eine Überweisung zum Beispiel für eine Firma vorgenommen, welche als Kontoinhaber angegeben wird. Bei der Bank aber ist nicht der Firmenname hinterlegt, sondern der Firmeninhaber. In anderen Fällen scheitert die Empfängerüberprüfung, weil bei einem Gemeinschaftskonto nur ein einzelner Name der Inhaber angegeben wurde oder weil ein zweiter Vorname nicht mit angegeben wurde.

Es kann sich also auch um ganz harmlose Gründe dafür handeln, dass eine Empfängerüberprüfung nicht vollständig erfolgreich verläuft.

Ein Zahlungsauftrag, welcher keine erfolgreiche Empfängerüberprüfung durchlaufen hat, wird daher nicht von der Bank abgelehnt. Die Entscheidung, ob eine Überweisung ausgeführt wird, liegt immer bei der Person, die den Auftrag erteilt.
Durch die neue Empfängerprüfung wird aber ermöglicht, dass Abweichungen in den Angaben rechtzeitig erkannt und selbst beurteilt werden können.
Außerdem haften Banken nicht für Fehlüberweisungen, welche trotz fehlgeschlagener Empfängerprüfung an einen falschen Kontoinhaber übermittelt wurden.

Fazit

  • Seit dem 9. Oktober 2025 gibt es eine gesetzliche Empfängerüberprüfung im SEPA-Raum.
  • Banken prüfen bei einer Überweisung, ob die gemachten Angaben mit den bei der Bank hinterlegten Angaben zum Namen des Kontoinhabers übereinstimmen.
  • Eine Prüfung kann ergeben, dass der Name übereinstimmt, dass er nicht übereinstimmt oder dass er teilweise übereinstimmt.
  • Überweisungen können in jedem Fall durchgeführt werden. Die Bank haftet aber nicht, wenn sie trotz erfolgloser Empfängerprüfung in Auftrag gegeben werden.

easimo reagiert frühzeitig auf gesetzliche Änderungen und bildet die Empfängerüberprüfung bereits ab. Wenn Sie weitere Funktionen live erleben möchten, melden Sie sich jetzt zum Live-Demo Webinar an.

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Heizkosten

Ende der Übergangsfrist von Heizkostenabrechnungen mit Wärmepumpen

Ende der Übergangsfrist von Heizkostenabrechnungen mit Wärmepumpen

Zum 30.09.2025 läuft die Übergangsfrist aus, welche es erlaubte, Heizkosten pauschal zu verteilen, sofern für die Wärmeerzeugung eine Wärmepumpe zum Einsatz kommt.

In diesem Artikel betrachten wir, was es damit auf sich hat.

Die Heizkostennovelle

Die Heizkostenverordnung legt fest, wie der Wärmeverbrauch erfasst und abgerechnet wird. Dabei geht es um Immobilien, welche eine zentrale Heizung für mindestens zwei Einheiten verwenden. Je nachdem, welche Einheit wie viel Wärme verbraucht hat, sollen die Kosten der Beheizung also verbrauchsgerecht aufgeteilt werden.

Bereits 2021 trat die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft.
Ziel der Novelle, welche die Heizkostenverordnung von 1981 erneut an die modernen Gegebenheiten anpasste, war es in erster Linie, den Klimaschutz zu verbessern.
Unter anderem wurde entschieden, dass in diesem Zuge nur noch fernablesbare Geräte verbaut werden dürfen und dass die unterjährige Verbrauchsinformation den Bewohnern einer Immobilie bereitgestellt werden müssen.
Wir haben zuvor bereits ausführlich darüber berichtet.

Anpassung 2024

2024 kam es erneut zu einer Änderung. Dieses Mal standen die Wärmepumpen klar im Fokus.

Eine Wärmepumpe zieht Umweltwärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Boden und stellt diese für die Heizung von Wohnräumen zur Verfügung.
Diese Geräte waren damals, beim ersten Entwurf der Verordnung Anfang der 80er, noch gar nicht im Gespräch. Dafür werden inzwischen fast 70% der Neubauten mit einer Wärmepumpe ausgestattet. Da es sich hierbei um eine umweltfreundlichere Wärmequelle als es zum Beispiel bei fossilen Brennstoffen der Fall ist handelt, soll diese Art der Wärmeversorgung die älteren Methoden langfristig austauschen – gemeinsam mit anderen umweltfreundlichen Alternativen wie etwa der Solarthermie oder Wasserstoffheizungen.

Mit der Anpassung der Heizkostenverordnung von 2024 entfällt nun die Übergangsfrist eben jener Wärmepumpen:
Nun müssen die Kosten bei der Verwendung von Wärmepumpen, ebenso wie bei anderen Wärmequellen, wie zum Beispiel Erdöl- oder Gasheizungen, nach Verbrauch geschlüsselt werden.

Was besagte die Übergangsfrist?

Die Übergangsfrist galt für den 01.10.2024 bis zum 30.09.2025.

In der Übergangsphase sollte es Eigentümern ermöglicht werden, entsprechende Messgeräte zu installieren und sich auf die Verteilung der Kosten nach Verbrauch einzurichten.

Bis zu diesem Zeitpunkt konnten die Kosten nach zuvor festgelegten Parametern, wie etwa nach der Fläche der Einheiten, pauschal verteilt werden.

Die pauschale Verteilung verursachte zwar weniger Aufwand für den Eigentümer, bedeutete aber auch, dass eine größere Einheit stets auch eine größere Kostenlast zu tragen hatte, selbst wenn sie weniger heizte als Einheiten mit weniger Fläche.
Da dies im Kontrast zu dem Bestreben, den Energieverbrauch zu senken steht, musste diese Art der Verteilung weichen. Mieter, die bewusst heizen und auf ihren Energieverbrauch achten, werden so fairer behandelt.

Kürzungsrecht der Mieter bei Verstoß

Wenn Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, sondern zum Beispiel weiterhin nach Fläche, dann darf der Mieter die Kosten, die auf seinen Anteil entfallen, um 15% kürzen.

Außerdem kann der Mieter diese Kosten um jeweils 3% kürzen, wenn der Eigentümer kein funktionstüchtiges fernablesbares Messgerät installiert hat, sowie wenn er die unterjährigen Verbrauchsinformationen nicht oder nur unvollständig an den Mieter weiterleitet.

Diese Kürzungen können auch summiert werden, wenn der Eigentümer gleich mehrere Verstöße begeht.
Sind zum Beispiel keine fernablesbaren Geräte vorhanden und werden die Kosten nicht nach Verbrauch verteilt, so darf der Mieter eine Kürzung von 18% der auf seinen Anteil entfallenen Kosten vornehmen.

Fazit

  • Kosten für die Beheizung müssen nach tatsächlichem Verbrauch aufgeschlüsselt und auf die Mieter verteilt werden.
  • Seit 2024 gilt dies auch für Wärmepumpen, wobei es eine Übergangsfrist vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025 gab.
    • Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Heizkosten noch pauschal, zumeist nach Fläche, verteilt werden.
  • Mieter können Kürzungen ihrer Heizkostenabrechnungen vornehmen, wenn der Vermieter nicht nach Verbrauch abrechnet, keine fernablesbaren Messgeräte installiert und/oder keine unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitstellt.

Wie kann easimo bei der Heizkostenabrechnung unterstützen?

Mit easimo können die unterjährigen Verbrauchsinformationen ganz einfach transparent über unsere Portale für Mieter und Eigentümer dargestellt werden. Dabei gibt es eine direkte Kommunikation zwischen dem Messdienstleister und easimo, um zu gewährleisten, dass die Informationen stets aktuell sind.

Wird eine Betriebskostenabrechnung über easimo erstellt, können einzelne Kosten individuell verteilt werden. Liegt eine Heizkostenabrechnung vor, können die Kosten nach Verbrauch also ganz einfach in die Betriebskostenabrechnung übernommen und auf die einzelnen Mieter verteilt werden.

Ist Ihr Interesse geweckt?
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Vermietung

Miete, Leihe oder Pacht?

Miete, Leihe oder Pacht?

Miete, Leihe oder Pacht- in jedem Fall geht es darum, eine Sache an eine andere Person für einen bestimmten Zeitraum zu überlassen.

Doch wie genau wird zwischen diesen drei Formen unterschieden und welcher Vertrag kommt wann zum Einsatz?

In diesem Artikel beleuchten wir diese Fragen gemeinsam.

(mehr …)
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Hey easimo! Dank KI steht innovativen Immobilienverwaltungen schon heute…

Hey easimo! Dank KI steht innovativen Immobilienverwaltungen schon heute die Zukunft offen

„Hey easimo, sag mir doch mal, was in Zukunft möglich sein wird.“
Die Antwort? Mehr, als wir uns heute vorstellen können. Und das Beste daran: Die Zukunft beginnt nicht morgen – sie ist bereits da.

Während viele noch über KI nachdenken, ist sie in easimo von Anfang an integraler Bestandteil. Nicht als nachträgliches Feature, sondern als Kern unserer Technologie. So wie easimo von Tag 1 als Cloud-ERP entwickelt wurde, wurde auch künstliche Intelligenz in allen Prozessen mitgedacht – von der Automatisierung bis zur intelligenten Prognose.

KI – Mehr als nur ein Buzzword in der Immobilienverwaltung

Künstliche Intelligenz begleitet uns längst im Alltag – von personalisierten Streaming-Vorschlägen bis hin zu intelligenten Sprachassistenten. Doch warum sollten wir nur mit Smart Homes sprechen und nicht mit unserer Verwaltungssoftware? Was ist zum Beispiel möglich?

Automatische Datenerfassung: Rechnungen, E-Mails, Vertragsdokumente – Informationen intelligent lesen und verarbeiten.

Vorausschauende Prognosen: Erkennen, welche Mieter demnächst kündigen oder in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnten.

Effiziente Kommunikation: KI unterstützt die Mieter- und Eigentümerkommunikation – von automatisierten Antworten bis zur personalisierten Betreuung.

Automatisierte Geschäftsprozesse: Von der Rechnungserfassung bis zur Massendatenverarbeitung –manuelle Arbeitsschritte um bis zu 95 % reduzieren.

Doch die wahre Revolution liegt nicht nur in der Automatisierung – sondern in der Veränderung der Arbeitsweise.

Die Zukunft der Buchhaltung, Verwaltung und Kommunikation – Jetzt schon Realität

Stellen Sie sich vor, Sie müssen keine Informationen mehr mühsam suchen oder manuell erfassen. easimo macht es automatisch – schnell, präzise und proaktiv.

„Hey easimo, erstelle mir einen Bericht über alle Mieter, die wahrscheinlich in den nächsten 6 Monaten kündigen.“

„Zeige mir offene Forderungen und generiere eine Mahnung für säumige Zahler.“

„Erstelle eine Übersicht aller eingegangenen Rechnungen und buche sie mit einem Klick.“

Was heute nach Zukunftsmusik klingt, ist morgen Standard.

Was bedeutet das für Immobilienverwaltungen?

  • Mehr Zeit für strategische Aufgaben statt Routinearbeiten.
  • Automatisierte Geschäftsprozesse, die Arbeitsabläufe revolutionieren.
  • Eine völlig neue Rolle für Buchhaltung und Verwaltung – vom Verwalter zum Entscheider.

KI & Gesetzliche Anforderungen – Was müssen Verwaltungen beachten?

Seit August 2024 gibt es erste gesetzliche Regelungen für den Einsatz von KI in Unternehmen. Ab Februar 2025 sind Mitarbeiter, die KI-Systeme nutzen, zur Schulung verpflichtet.

Was bedeutet das für Immobilienverwaltungen?

  • Transparenz & Rechtssicherheit: Der Einsatz von KI muss dokumentiert und nachvollziehbar sein.
  • Datenschutz & Compliance: KI-Systeme dürfen nur in einem rechtlich sicheren Rahmen eingesetzt werden.
  • Schulung & Weiterbildung: Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter befähigen, mit KI professionell umzugehen.

Mit easimo sind Sie auf der sicheren Seite: Wir entwickeln KI nicht nur leistungsfähig, sondern auch konform mit allen gesetzlichen Anforderungen und unterstützen Sie gern bei der Weiterbildung.

Die easimo-Vision: KI als digitaler Mitarbeiter

easimo wird stark prozessoptimierte KI integrieren und damit einen smarten, digitalen Mitarbeiter stellen. Hausverwaltungen werden völlig neue Geschäftsgebiete erschließen, die es so noch nicht gibt. KI wird stark in unseren Alltag integriert sein und viele heute noch undenkbare menschliche Prozesse übernehmen.
Bernd Zelba, CTO & Co-Founder, easimo GmbH

Wir haben nicht auf KI gewartet – wir haben sie von Anfang an mitgedacht und integriert. easimo ist nicht nur eine allumfassende Verwaltungssoftware, sondern ein intelligenter Partner für Immobilienverwalter.

Fazit: Die Zukunft beginnt jetzt – mit easimo.

Immobilienverwaltungen stehen an einem Wendepunkt: Wer heute noch mit manuellen Prozessen arbeitet, verliert wertvolle Zeit, Produktivität und Wachstumspotenzial.

Mit easimo und KI öffnen sich völlig neue Möglichkeiten: schneller, effizienter, intelligenter. Und das Beste? Sie müssen nicht darauf warten – die Zukunft ist bereits da.

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Buchhaltung neu gedacht: Wie easimo Zeit, Nerven und Kosten…

Buchhaltung neu gedacht: Wie easimo Zeit, Nerven und Kosten spart

Buchhaltung galt lange als zeitaufwendig, fehleranfällig und komplex – ein notwendiges Übel für Immobilienverwaltungen. Doch was wäre, wenn sie sich mit wenigen Klicks erledigen ließe? Mit easimo wird genau das Realität. Künstliche Intelligenz (KI), automatisierte Prozesse und die nahtlose Anbindung des Zahlungsverkehrs an unser Cloud-ERP revolutionieren die Buchhaltung – und sparen bis zu 95 % der bisherigen Arbeitszeit.

Die Zeiten, in denen Buchhalter mühsam Rechnungen erfassten, kontierten und buchten, Zahlungen in einer separaten Banking Software manuell abwickelten oder Berichte und Mahnungen aufwendig erstellten, gehören der Vergangenheit an. easimo setzt neue Maßstäbe und verändert nicht nur die Arbeitsweise, sondern auch die Rolle der Buchhaltung selbst: vom manuellen Aufwand hin zur intelligenten Kontrolle und strategischen Unternehmenssteuerung.

Schluss mit manueller Buchhaltung – easimo übernimmt

Stellen Sie sich vor, eine Rechnung trifft per E-Mail ein. In herkömmlichen Systemen beginnt jetzt ein mehrstufiger, manueller Prozess: Rechnung speichern, öffnen, prüfen, den passenden Verwaltungsobjekten zuordnen und schließlich im Buchhaltungssystem erfassen. Nicht mit easimo.

Automatisches Rechnungsmanagement

  • Rechnungen werden direkt beim Eingang (integrierte E-Mail-Funktion) ausgelesen und den passenden Objekten und Dienstleistern zugeordnet.
  • Beträge, Rechnungsnummern und Fälligkeitsdaten werden vollautomatisch übernommen.

Eingebaute Zahlungsabwicklung – kein separates Banking-Programm mehr

  • Statt externe Programme, wie u.a. SFirm, StarMoney oder Profi Cash zu nutzen, sind Bankkonten direkt in easimo integriert (EBICS und FinTS/HBCI)
  • Überweisungen und Zahlungseinzüge erfolgen mit wenigen Klicks – ohne Medienbrüche, ohne Zusatzkosten.

Automatische Miet- und Hausgeldverwaltung

  • Mieten und Hausgelder werden erfasst, geprüft und direkt eingezogen.
  • Zahlungseingänge werden automatisch den offenen Posten zugewiesen.
  • Kein Nachverfolgen, kein aufwendiges Mahnwesen – easimo hat alles im Blick.

Jahresabrechnungen in Minuten statt Stunden

  • Buchungen werden automatisch in Abrechnungen überführt.
  • Keine manuelle Zuordnung von Rücklagen oder Sonderumlagen mehr.
  • WEG-Abrechnungen und Wirtschaftspläne können auf Knopfdruck erstellt und direkt versandt werden.

Revolution im Rechnungsmanagement:
easimo übernimmt die Arbeit einer Vollzeitkraft

Die Einsparpotenziale durch automatisierte Buchhaltung sind nicht nur theoretisch, sondern messbar:

Eine Verwaltung mit 2.500 Einheiten verarbeitet rund 10.000 Rechnungen pro Jahr. Bisher bedeutet das knapp 10 Minuten pro Rechnung für Erfassung, Prüfung, Buchung, Zahlung und Dokumentation. Hochgerechnet sind das knapp 210 Tage Arbeitszeit pro Jahr, was einer Buchhaltungs-Vollzeitkraft entspricht. Damit erhöht easimo nicht nur massiv die Effizienz, sondern ist auch die schlagende Antwort für den Fachkräftemangel. Denn das Recruiting ausgeschriebener Stellen verschlingt oft zusätzlich viele Stunden, ganz abgesehen von der Einarbeitung.

Dank easimo’s All-in-One Cloud-ERP und der vollständigen Automatisierung dieser Prozesse reduziert sich die Bearbeitungszeit auf eine Minute pro Rechnung. Das bedeutet:

  • Zeitersparnis und Kostenreduktion einer Vollzeitkraft
  • Weniger manuelle Arbeit, mehr Kontrolle & Qualitätssicherung
  • Fokus auf wertschöpfende Tätigkeiten, wie Akquise und Kundenpflege, statt Routineaufgaben

Ein echter Game Changer für Immobilienverwaltungen!

Vom Buchhalter zum Strategen – Die Zukunft der Buchhaltung

Durch den hohen Automatisierungsgrad mit easimo fällt die klassische Buchhaltungsrolle weg. Stattdessen wandelt sich die Aufgabe hin zur Kontrolle und strategischen Optimierung:

  • Weniger Dateneingabe, mehr Analyse: Buchhalter überwachen Prozesse, statt sich mit Routineaufgaben aufzuhalten.
  • Mehr Zeit für Kunden und Qualität: Durch Automatisierung bleibt mehr Kapazität für strategische Themen und Unternehmenssteuerung.
  • Fachkräftemangel gelöst: Weniger manuelle Arbeit bedeutet weniger Bedarf an zusätzlichen Buchhaltern – eine direkte Antwort auf den Fachkräftemangel.

Fazit: Die Zukunft der Buchhaltung ist da – mit easimo

Buchhaltung war noch nie so einfach: easimo automatisiert 95 % aller Buchhaltungsprozesse – von der Rechnungserfassung bis zum Mahnwesen. Das spart nicht nur Zeit, sondern verändert den gesamten Arbeitsalltag von Immobilienverwaltungen.

Konkret bietet easimo im Bereich Buchhaltung folgende Funktionen in einer einzigen Lösung:

  • Wirtschaftspläne
  • Jahresabrechnungen (WEG)
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Sonderumlagen
  • ARGE (Schnittstelle zu Messdienstleistern)
  • Rechnungsmanagement
  • Integrierter Zahlungsverkehr (EBICS oder HBCI) zum Abrufen von Bankumsätze, Einziehen von Lastschriften oder Tätigen von Überweisungen
  • Überweisungen / Daueraufträge
  • Sollstellungen
  • Mahnwesen
  • Dokumentenmanagement
  • Auswertungen / Analytics

Warum sich mit ineffizienten, veralteten Systemen abfinden, wenn es auch einfach geht? Die Zukunft ist da – und sie heißt easimo.

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easimo – Ein grenzenloses All-in-One Erlebnis, das sich auszahlt

easimo – Ein grenzenloses All-in-One Erlebnis, das sich auszahlt

In der heutigen Immobilienverwaltung sind Effizienz und Zeitmanagement entscheidend. Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihre täglichen Aufgaben nicht nur schneller und flexibler, sondern auch smarter erledigen – ohne den Einsatz zahlreicher verschiedener Softwarelösungen oder zusätzlicher Anbieter.

Genau hier setzt easimo an:
Als umfassende All-in-One-Lösung revolutionieren wir Ihre Arbeitsweise von Grund auf und bieten Ihnen alles, was Sie benötigen, aus einer Hand. Ein Rundum-Sorglos-Paket auf Höchstleistung – eben easimo.

Unser Ursprung: Ein Familienunternehmen aus Ostwestfalen-Lippe

easimo ist tief in der Region Ostwestfalen-Lippe verwurzelt.
Als Familienunternehmen legen wir besonderen Wert auf Nähe zu unseren Kunden und ein tiefes Verständnis für ihre Bedürfnisse.

Unsere Gründungsgeschichte begann mit der Vision, die Immobilienverwaltung durch innovative Technologien und ganzheitliche Unternehmenssteuerung, durch die Vernetzung aller Kernprozesse in einem Tool, zu transformieren.

Dieses Ziel verfolgen wir mit Leidenschaft und Engagement – und das spiegelt sich in jedem Aspekt unserer Software und Zusammenarbeit mit unseren Kunden wider.

Ein System für alles – Keine zusätzlichen Anbieter, keine versteckten Kosten

Mit easimo bündeln Sie sämtliche Kernprozesse Ihrer Immobilienverwaltung in einer einzigen, intuitiven Plattform:

  • Buchhaltung
  • Nebenkostenabrechnung
  • Eigentümerversammlungen
  • Auftragsverwaltung
  • Kommunikationsportal
  • Dokumentenverwaltung
  • Mietverwaltung
  • Reporting & Analysen
  • Mobile App

Alle Funktionen sind nahtlos integriert.
Das bedeutet für Sie: Keine Notwendigkeit mehr, mehrere Softwarelösungen zu kombinieren oder externe Dienstleister zu beauftragen.

Ihre Vorteile:

  • Geringere Kosten durch den Wegfall zusätzlicher Anbieter.
  • Kein Verwaltungsaufwand für Schnittstellen und Systembrüche.
  • Alles in einer Oberfläche – für maximale Produktivität.

Zeitersparnis durch intelligente Automatisierung

easimo versteht die Herausforderungen, denen Immobilienverwalter täglich begegnen. Deshalb haben wir Prozesse entwickelt, die Ihnen wertvolle Zeit sparen.

  • Automatische Abrechnungen – Wenige Klicks statt stundenlanger Berechnungen.
  • Eigentümerversammlungen nahtlos organisieren – Einladung, Dokumente und Abstimmung in einem Schritt.
  • Kommunikation mit Mietern & Eigentümern automatisieren – Effizienter & strukturiert.
  • Durch die Integration aller Funktionen in einer Plattform entfallen redundante Arbeitsschritte – Sie können sich endlich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Kunden, Ihre Objekte, Ihr Wachstum.

Eine Investition, die sich auszahlt

Die Implementierung von easimo ist mehr als nur der Einsatz einer neuen Software –
es ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Optimierte Arbeitsabläufe = Mehr Effizienz, weniger manuelle Aufgaben.
Reduzierte externe Kosten = Kein Bedarf an zusätzlichen Softwarelösungen.
Cloud-basiert & sofort einsatzbereit = Keine teuren Implementierungen.

Das bedeutet:
Minimaler Aufwand – maximaler Nutzen.
Mehr Kontrolle, weniger Stress.
Nachhaltige Rentabilität für Ihr Unternehmen.

Unser Alleinstellungsmerkmal: Praxisnahe Entwicklung & kontinuierliche Verbesserung

Was easimo besonders macht, ist unser praxisnaher Entwicklungsansatz.
Von Anfang an haben wir eng mit Pilotkunden zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass unsere Lösungen den realen Anforderungen der Branche entsprechen.

Wir kombinieren:
Langjährige Beratungserfahrung strategischer Unternehmensentwicklung
Technisches Know-how und innovative Ideen
Finanzielle Unabhängigkeit und Eigenständigkeit im turbulenten Marktgefüge

Das Ergebnis:
Eine benutzerfreundliche Software, die sich an der Praxis orientiert.
Ständige Weiterentwicklung, um den Anforderungen des Marktes voraus zu sein.

Die Bedeutung von Cloud-Software in der modernen Immobilienverwaltung

In einem früheren Blogartikel haben wir die Vorteile von Cloud-Software für die Immobilienverwaltung beleuchtet.

easimo baut genau auf diesen Vorteilen auf:

  • 100 % Cloud-basiert – Zugriff von überall, jederzeit.
  • Maximale Flexibilität – Arbeiten Sie, wo und wann Sie wollen.
  • Effiziente Arbeitsprozesse – Schneller, vernetzter, smarter.

Mit easimo entscheiden Sie sich für eine zukunftsorientierte Lösung, die Ihre Immobilienverwaltung auf das nächste Level hebt. Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen Plattform, sparen Sie Zeit & Kosten – und erleben Sie, wie einfach und effizient Immobilienmanagement sein kann.

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Aufgestockt: easimo wächst mit der Nachfrage – Jetzt ohne…

Aufgestockt: easimo wächst mit der Nachfrage

Jetzt ohne Wartezeit starten!

Aufgrund der massiven Nachfrage haben wir unser Team in allen Bereichen um viele erfahrene Köpfe vergrößert, unsere Prozesse nochmals nachgeschärft und Automatisierung innerhalb der gesamten Organisation noch breiter verankert. Damit garantiert easimo eine schnelle und nahtlose Datenmigration sowie einen reibungslosen Start. Kunden jeder Größe und Verwaltungsart können mit easimo sofort loslegen. Uns ist bewusst: Ein Softwarewechsel ist eine Operation am offenen Herzen. Doch mit einem erstklassigen, einfühlsamen Expertenteam an der Seite wird daraus eine Investition, die sich auszahlt. Ein gutes Onboarding ebnet den Weg in eine ganz neue Ära der Immobilienverwaltung. Wir begleiten dich Schritt für Schritt. Jetzt geht’s los!

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Das ist das easimo Onboarding

Schritt 1: Demo-Teilnahme – easimo hautnah

Erlebe easimo einmal selbst in unserem wöchentlichen Live-Demo Webinar. Unsere Experten geben dir einen ganzheitlichen Blick in DAS innovative Cloud-ERP, bei dem du alles aus einer Hand bekommst. Wir beantworten live und direkt alle Fragen. Wir optimieren deine prozessualen Arbeitsabläufe aus Leidenschaft. Und genau das, möchten wir gerne mit dir teilen.

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Schritt 2: Testzugang – easimo selbst ausprobieren

Nach der Demo erhalten Interessenten auf Wunsch einen kostenlosen, individuellen Testzugang. Jetzt darfst du aktiv werden und das Cloud-ERP mit eigenen Anwendungsbeispielen testen. Schon alle Funktionen und Workflows entdeckt? Unsere Experten begleiten dich jederzeit auf dem Weg, deine Immobilienverwaltung aus dem Kern heraus zu revolutionieren.

Schritt 3: easimo-Partner werden – Nahtlos und unkompliziert

Eine vertrauensvolle Betreuung all unserer Kunden liegt uns ebenso am Herzen, wie eine sichere, unkomplizierte Einführung in das neue System. Unser erfahrenes Migrationsteam stellt sicher, dass die Daten zuverlässig, schnell und reibungslos übertragen werden. Kein Migrationsschmerz oder Angst vor einem unsauberen Wechsel – das übernehmen wir gerne.

Schritt 4: Onboarding-Reise – Ein sicherer Start mit easimo

  • Unser Customer Success Team begleitet unsere Neukunden beim Projektmanagement und der Zeitplanung über die gesamte Einführung hinweg und ist damit eng vertrauter „Coach“
  • Onboarding-Reihen im Webinarformat
  • Individuelle Schulungsreihen (virtuell und/oder persönlich) je nach Bedarf
  • Ein Support-Team, das optimal telefonisch und per Email erreichbar ist
  • Eine große, ständig wachsende Wissensdatenbank hilft jederzeit mit Videos, Hilfeartikeln 24/7 und einer Chat-Funktion

Wir stocken auf, damit du sofort durchstarten kannst. Keine Wartezeiten – easimo ist bereit für dich!

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