Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung

Veröffentlicht am 12. September 2023

Die Wohnungsgeberbestätigung dient zur Vorlage bei der Meldebehörde und wird vom Vermieter ausgestellt, damit sich der Mieter an seinem neuen Wohnort anmelden kann.

(mehr …)

Umlageausfallwagnis: Risikoschutz für Vermieter

Umlageausfallwagnis: Risikoschutz für Vermieter

Veröffentlicht am 17. Juli 2023

Das Umlageausfallwagnis ist ein Zuschlag auf die Nebenkostenabrechnung, den Vermieter erheben können, um sich für künftigen Ausfällen abzusichern. Dies gilt nur für steuerbegünstigte und preisgebundene Wohnungen.

Wen betrifft das?

Das Umlageausfallwagnis betrifft nur vermietete Sozialwohnungen. Das heißt im Detail, dass es sich um öffentlich geförderten Wohnraum handelt, der preisgebunden und steuerbegünstigt ist.

Bei so einer Sozialwohnung darf die Hausverwaltung oder der Vermieter das Wagnis zusätzlich einfordern.

Handelt es sich nicht um eine Sozialwohnung, darf der Zuschlag nicht erhoben werden. Eine Ausnahme bildet hierbei, wenn es im Mietvertrag individuell vereinbart wurde.

Höhe

Die maximale Höhe des Zuschlages beträgt nach § 25a der Neubaumietenverordnung 2 % der gesamten Nebenkosten. Das heißt, bei der Verteilung der Nebenkosten werden auf diese Wohnung 2 % mehr verteilt.

Wurde eine individuelle Vereinbarung im Mietvertrag vorgenommen und handelt es sich nicht um eine Sozialwohnung, muss ein Festbetrag für das Wagnis vereinbart werden. Ein variabler Betrag wäre unwirksam, weil das Risiko für den Mieter nicht kalkulierbar ist.

Warum?

Bei Sozialwohnungen trägt der Vermieter ein höheres Risiko auf den Nebenkosten (zum Beispiel durch Leerstand) sitzen zu bleiben. Die Wohnung wird für Bezugsberechtigte freigehalten und nicht jedem Interessenten zur Verfügung gestellt.

Weiter sind die Wohnungen preisgebunden, wodurch die Miete nicht frei erhöht werden kann. Durch diese Einschränkungen ist das Umlageausfallwagnis ein berechtigter Zuschlag in den Nebenkostenabrechnungen.

 

Lernen Sie heute unsere easimo Software kennen.

Mieterhöhung: Was muss beachtet werden?

Mieterhöhung: Was muss beachtet werden?

Veröffentlicht am 2. Juni 2023

Mieterhöhungen sind oft ein Streitthema und sowohl Vermieter als auch Mieter sind sich unsicher, was genau gilt.

(mehr …)

Mieteinnahmen richtig versteuern

Mieteinnahmen richtig versteuern

Veröffentlicht am 11. April 2023

Viele Vermieter müssen darauf achten, ihre Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien korrekt zu versteuern. Was es dabei zu beachten gibt, können Sie hier nachlesen.

(mehr …)

Mietvertrag außerordentlich kündigen

Mietvertrag außerordentlich kündigen

Veröffentlicht am 5. März 2023

Nach § 543 Abs. 1 BGB kann ein Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Liegt ein solcher Grund vor, kann vor Ablauf der Kündigungsfrist das Mietverhältnis beendet werden. Was genau ein wichtiger Grund ist, wird im Gesetz nicht festgelegt, weswegen Sie nachfolgend einige Beispiele finden, die als solcher anerkannt werden.

(mehr …)

Protokoll für die Wohnungsübergabe

Protokoll für die Wohnungsübergabe

Veröffentlicht am 30. Januar 2023

Das Protokoll für die Wohnungsübergabe ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es wird von vielen Mietern und Vermietern verwendet, um eventuelle spätere Streitigkeiten zu vermeiden und ggfs. leichter beweisen zu können.

(mehr …)

Was darf ein Vermieter dem Mieter fragen?

Was darf ein Vermieter dem Mieter fragen?

Veröffentlicht am 27. Juli 2022

Wenn ein Vermieter einen Nachmieter für eine seiner Wohnungen sucht, versucht er anhand von einer Selbstauskunft und Fragen einzuschätzen, ob dies der richtige Mieter ist. Dabei stehen im Fokus wie die Zahlungsfähigkeit als auch der Umgang mit der Mietwohnung ist.

Der Vermieter darf dem potentiellen zukünftigen Mieter nur zulässige Fragen stellen. Auf unzulässige Fragen muss der Mieter nicht antworten und er kann sogar lügen, ohne dass dies rechtliche Folgen hat. Lügt der Mieter allerdings bei zulässigen Fragen, kann der Vermieter je nach Schaden den Mietvertrag fristlos kündigen oder wegen arglistiger Täuschung anfechten oder sogar den Mieter auf Vermögensschadenersatz verklagen.

Zulässige Fragen

Eine Frage ist dann zulässig, wenn das Interesse des Vermieters berechtigt und schutzwürdig ist, womit es über dem Geheimhaltungsinteresse des Mieters steht. Der Vermieter möchte zum Beispiel wissen wie die Zahlungsfähigkeit des Mieters ist und darf deswegen die Einkommensverhältnisse erfahren und Einsicht in die letzte Gehaltsabrechnung erhalten.

Zulässige Fragen sind:

  • Identität (Name, Anschrift, Kontaktinformationen, etc.)
  • Anzahl der einziehenden Personen
  • Einkommensverhältnisse
  • Gehaltsabrechnungen oder Bescheinigungen von der Agentur für Arbeit bzw. Sozialamt
  • Mietschulden oder Insolvenzverfahren
  • Aktueller Beruf und Arbeitgeber
  • Nutzung der Wohnung für gewerbliche Zwecke
  • Haustierhaltung

Unzulässige Fragen

Auf unzulässige Fragen muss der Mieter nicht antworten und darf sogar Lügen, ohne dass es rechtliche Folgen hat.

  • Nationalität
  • Hautfarbe
  • Personalausweis
  • Aufenthaltsstatus
  • Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren
  • Gründe für die Beendigung von früheren Mietverhältnissen oder Informationen über den früheren Vermieter
  • Schwangerschaft / Kinderplanung
  • Krankheit / Behinderung
  • Religion / Glauben
  • Hobbies
  • Mitgliedschaften in Parteien oder Vereinen
  • Rauchgewohnheiten
  • sexuelle Neigungen

Aufklärungspflicht des Mieters

Nachdem der Mieter in der Wohnung wohnt, hat er die Pflicht dem Vermieter unverzüglich Auskunft über folgende Änderungen zu geben:

  • die Miete wird vom Sozialamt (z. B. der Agentur für Arbeit) übernommen, weil der Mieter arbeitslos geworden ist.
  • die Miete macht mindestens 75 % des Nettoeinkommens des Mieters aus oder der Mieter ist wirtschaftlich nicht mehr in der Lage den Vertrag weiter zu erfüllen.
  • es wurde ein Insolvenzverfahren gegen den Mieter eröffnet.

Wenn der Mieter den Vermieter darüber nicht informiert, kann der Vermieter je nach Schaden den Mietvertrag fristlos kündigen oder wegen arglistiger Täuschung anfechten oder sogar den Mieter auf Vermögensschadenersatz verklagen.

Lernen Sie heute unsere easimo Software kennen.