
Mietvertrag außerordentlich kündigen
Mietvertrag außerordentlich kündigen

Veröffentlicht am 5. März 2023
Nach § 543 Abs. 1 BGB kann ein Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Liegt ein solcher Grund vor, kann vor Ablauf der Kündigungsfrist das Mietverhältnis beendet werden. Was genau ein wichtiger Grund ist, wird im Gesetz nicht festgelegt, weswegen Sie nachfolgend einige Beispiele finden, die als solcher anerkannt werden.