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Was muss bei Beschlussanträgen in der Eigentümerversammlung beachtet werden?

Was muss bei Beschlussanträgen in der Eigentümerversammlung beachtet werden?

Veröffentlicht am 15. Februar 2022

Um die Tagesordnung (TOP) für die Eigentümerversammlung zu erstellen, erhalten die Verwalter die Beschlussanträge von den Eigentümern. Was muss hier genau beachtet werden?

Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft können während des Jahres Anträge stellen, was in der Immobilie geändert werden soll. Der Verwalter prüft die Anträge und erstellt daraus die Tagesordnung, die bei der Eigentümerversammlung verwendet wird. Die Eigentümer müssen den Antrag sachlich begründet, schriftlich und rechtzeitig stellen.

Rechtzeitig heißt, dass die Einhaltung der mindestens 14-tägigen Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung gewährleistet bleibt. Der Hausverwalter muss spätestens zwei Wochen vorher zur Versammlung einladen und dann steht die Tagesordnung fest. Wird ein Antrag zu spät eingereicht, kann dieser nicht für die Eigentümerversammlung berücksichtigt werden. Zu spät eingereichte Anträge werden bei der nächsten Versammlung im Folgejahr berücksichtigt. Der Eigentümer hat das ganze Jahr Zeit, dem Verwalter seinen Antrag zu senden, damit dieser bereits für das Folgejahr vorgemerkt wird.

Damit ein Antrag sachlich begründet ist, muss dieser vernünftig und im Interesse aller Eigentümer sein. Erfüllt der Antrag diese Anforderung nicht, kann der Verwalter den Antrag ablehnen und so wird dieser nicht in der Tagesordnung aufgenommen. Weiter setzt ein Beschlussantrag voraus, dass über diesen mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann.

Der Beschlussantrag wird inhaltlich vom Verwalter nachträglich neu formuliert, damit dieser klar und verständlich ist. Durch die eindeutigen Formulierungen werden im Vorfeld Anfechtungen oder Unklarheiten vermieden. Für den Eigentümer ist es wichtig, schon in seinem Beschlussantrag darauf zu achten, dass dieser konkret genug definiert ist. Soll zum Beispiel die Fassade neu gestrichen werden, kann der Eigentümer im Antrag bereits die Punkte wie Farbton, Gerüststellung oder Ausbesserung von Schäden inkludieren.

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Finanzen

Nebenkostenabrechnung und Mehrwertsteuer

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Veröffentlicht am 10. Januar 2022

In einem Mietvertrag für Gewerbeimmobilien wird vereinbart, dass der Mieter auf die Grundmiete die Umsatzsteuer zahlt. Durch diese Regelung ist dann in der Nebenkostenabrechnung ebenfalls die Umsatzsteuer zu zahlen.

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Was ist die Beschlusssammlung?

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Veröffentlicht am 17. Dezember 2021

Der Hausverwalter ist verpflichtet die Beschlusssammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu führen. Die Pflicht zur Führung kann nicht auf Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.

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Immobilienwert

Verkehrswert und Wertsteigerung einer Immobilie

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Veröffentlicht am 12. November 2021

Der Verkehrswert wird bei Immobilien genutzt, um den Wert bei einem Verkauf zu ermitteln. Um einen korrekten Wert zu ermitteln, der alle Modernisierungen beinhaltet, sollte ein Sachverständiger beauftragt werden, der dies beurteilt.

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Finanzen

Nebenkostenabrechnung: Was muss beachtet werden?

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Veröffentlicht am 5. Oktober 2021

Für viele ist die Nebenkostenabrechnung ein leidiges Thema. Die Vermieter stecken viel Zeit rein und doch lassen sich häufig Fehler finden. Doch woran liegt das und was sollte bei der Betriebskostenabrechnung beachtet werden?

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Wie läuft eine Eigentümerversammlung ab?

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Veröffentlicht am 15. September 2021

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat der Hausverwalter die Pflicht jährlich mindestens eine Eigentümerversammlung einzuberufen, bei der die Eigentümer die Möglichkeit haben ihre Wünsche zu Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu beschließen.
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Buchhaltung

Renovierungskosten – Steuerliche Behandlung

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Veröffentlicht am 1. September 2021

Bei der Renovierung und Modernisierung von Gebäuden wirken sich die Aufwendungen steuermindernd aus und werden nach Anschaffungskosten, Herstellungskosten, anschaffungsnahen Aufwendungen und Erhaltungsaufwendungen unterschieden.
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Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

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Veröffentlicht am 23. August 2021

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterschieden, wobei es wichtig ist dies genau unterscheiden zu können. Es wird zusätzlich noch zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum differenziert.

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