Abrechnung

Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan

Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan

Veröffentlicht am 11. November 2022

Der Wirtschaftsplan und die Hausgeldabrechnung sind jährliche Aufgaben des Hausverwalters, die dieser für eine Wohnungseigentümergemeinschaft übernimmt. Anhand der Abrechnungen und Kalkulation werden die Vorauszahlungen der Eigentümer bestimmt.

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WEG

Zertifizierter Hausverwalter

Zertifizierter Hausverwalter

Veröffentlicht am 5. Oktober 2022

Laut WEG-Gesetz §26a ist ein zertifizierter Verwalter, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

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WEG

Teilungserklärung

Teilungserklärung

Veröffentlicht am 12. September 2022

Die Teilungserklärung wird nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) amtlich im Grundbuch dokumentiert und wird für den Kauf und die Verwaltung von Eigentumswohnungen genutzt. In der Teilungserklärung werden die Einheiten in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum anhand der Miteigentumsanteile auf die Eigentümer aufgeteilt.

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ETV

Was muss bei Beschlussanträgen in der Eigentümerversammlung beachtet werden?

Was muss bei Beschlussanträgen in der Eigentümerversammlung beachtet werden?

Veröffentlicht am 15. Februar 2022

Um die Tagesordnung (TOP) für die Eigentümerversammlung zu erstellen, erhalten die Verwalter die Beschlussanträge von den Eigentümern. Was muss hier genau beachtet werden?

Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft können während des Jahres Anträge stellen, was in der Immobilie geändert werden soll. Der Verwalter prüft die Anträge und erstellt daraus die Tagesordnung, die bei der Eigentümerversammlung verwendet wird. Die Eigentümer müssen den Antrag sachlich begründet, schriftlich und rechtzeitig stellen.

Rechtzeitig heißt, dass die Einhaltung der mindestens 14-tägigen Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung gewährleistet bleibt. Der Hausverwalter muss spätestens zwei Wochen vorher zur Versammlung einladen und dann steht die Tagesordnung fest. Wird ein Antrag zu spät eingereicht, kann dieser nicht für die Eigentümerversammlung berücksichtigt werden. Zu spät eingereichte Anträge werden bei der nächsten Versammlung im Folgejahr berücksichtigt. Der Eigentümer hat das ganze Jahr Zeit, dem Verwalter seinen Antrag zu senden, damit dieser bereits für das Folgejahr vorgemerkt wird.

Damit ein Antrag sachlich begründet ist, muss dieser vernünftig und im Interesse aller Eigentümer sein. Erfüllt der Antrag diese Anforderung nicht, kann der Verwalter den Antrag ablehnen und so wird dieser nicht in der Tagesordnung aufgenommen. Weiter setzt ein Beschlussantrag voraus, dass über diesen mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann.

Der Beschlussantrag wird inhaltlich vom Verwalter nachträglich neu formuliert, damit dieser klar und verständlich ist. Durch die eindeutigen Formulierungen werden im Vorfeld Anfechtungen oder Unklarheiten vermieden. Für den Eigentümer ist es wichtig, schon in seinem Beschlussantrag darauf zu achten, dass dieser konkret genug definiert ist. Soll zum Beispiel die Fassade neu gestrichen werden, kann der Eigentümer im Antrag bereits die Punkte wie Farbton, Gerüststellung oder Ausbesserung von Schäden inkludieren.

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